Frage an Kerstin Westphal von Jeff S. bezüglich Verkehr
Guten Tag Frau Westphal
Betreff: ABS bei Motorräder
Da ich Luxemburger bin höre ich auch luxemburgisches Radio. Ihre Aussage wurde gestern am 23 .09.12 auf RTL ausgestrahlt. In der Aussage sprechen Sie, dass ab 2016 alle neuen Motorräder mit ABS ausgerüstet sein müssen und (jetzt kommt mein Anliegen) ab 2017 alle existierende Motorräder ausgerüste werden müssen! Wo kann ich das bitte nachlesen? Zur Ihrer Info: Ich habe ein Motorrad von 1949 wo die Bremsen nur durch Gestängel resp. Seilzug betätigt werden. Ein umrüsten hier auf ABS ist unmöglich! Auf eine Antwort wo und bei wem ich genauere Informationen erhalten würde ich mich sehr erfreuen.
Mit freundlichen Grüssen
Jeff Schartz
Sehr geehrter Herr Schartz,
recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an dem Thema Typengenehmigung und Motorradsicherheit.
Die Verordnung zur Typengenehmigung und Marktüberwachung von 2-, 3- und 4rädrigen Fahrzeugen, so der etwas sperrige Titel, fordert von den Herstellern von motorisierten Zweirädern mit einem Hubraum von mehr als 125ccm, dass sie ab 2016 alle neuen Fahrzeug"typen" und ab 2017 alle existierenden Fahrzeug"typen", die bisher noch nicht registriert oder auf den Markt gebracht wurden mit Anti-Blockiersystemen ausstatten. Die Verordnung richtet sich also zum einen nahezu ausschließlich an Fahrzeugherstller - nicht an Verbraucher, so wie sie. Zum anderen geht es ausschließlich um Neufahrzeuge, also Fahrzeuge die noch nicht auf den Markt gebracht wurden. Ihr Motorrad von 1949 ist davon nicht betroffen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Westphal, MdEP