Frage an Kerstin Tack von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Tack,
was sind „Grundrentenbewertungszeiten“ und werden diese auch bei Bestandsrentnern dazugerechnet,die nur 20 Jahre arbeiten konnten und Erwerbsminderungsrente bekommen? Wie wird dies berechnet? Könnten Sie uns dazu ein Beispiel schreiben?
zb.: 20 Jahre gearbeitet und 10 Jahre einen Angehörigen gepflegt.
Vielen Dank im vorraus für eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Demski
Sehr geehrte Frau Demski,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Pflegezeiten führen innerhalb der RV seit Mai 1995 zu Beitragszeiten und werden seitdem systematisch erfasst. Pflegetätigkeiten, die vor diesem Zeitpunkt liegen, können mit den Daten der Deutschen Rentenversicherung nicht umfassend abgebildet werden.
Wenn die Pflegezeiten rentenrechtlich erfasste Pflegezeiten sind, dann zählen sie für die Grundrente mit.
Es müssen also Versicherungszeiten sein. Dazu kommen Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten, gestaffelt von 33 bis 35 Jahren.
Viele Erwerbsminderungsrentner erfüllen leider diese Voraussetzungen nicht. Sie haben in Ihrer Rente eine Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze, die die Zeiten "mit fiktiven Beiträgen auffüllt", die aber keine Versicherungszeiten für die Grundrente sind.
Allerdings können wir keine Einzelfälle prüfen, die Deutsche Rentenversicherung wird von Amts wegen alle Grundrenten berechnen.
Auf der Internetseite des BMAS finden Sie noch allgemeine Informationen zur Grundrente
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Grundrente/Fragen-und-Antworten-Grundrente/faq-grundrente.html
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack