Frage an Kerstin Tack von Christoph H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Tack,
nächstes Jahr wird der Rundfunkbeitrag auf 220 € p.a. erhöht.
Das ist für Geringverdiener, die sich ihr Einkommen hart erarbeiten, ein nennenswerter Betrag.
Finden Sie es richtig, dass die Zeitungszustellerin, die 6 Tage die Woche nachts bei Wind und Wetter die Tageszeitung verteilt genauso viel bezahlen muss, wie z.B. Sie als Bundestagsabgeordnete?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben einer Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent, auf dann 18,36 Euro im Monat, zugestimmt. Sofern die Landtage dieser Anhebung um 10,32 € pro Jahr zustimmen, kann die Anhebung ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wie Sie sehen, hat die Bundespolitik auf dieses Verfahren keinerlei Einfluss.
Trotzdem will ich Ihnen gerne Ihre Frage beantworten. Aus meiner Sicht leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen wichtigen Beitrag zu unserem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen. Denn Demokratie lebt vom öffentlichen Diskurs, der wiederum auf seriöse Nachrichten angewiesen ist. Diese Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in Zeiten von Falsch-Nachrichten und Populismus wichtiger denn je, wie wir es auch in der aktuellen Situation wieder erleben. Nach elf Jahren ohne Erhöhung und einer Beitragssenkung im Jahr 2015 ist die jetzt geplante Anhebung aus meiner Sicht gerechtfertigt.
Davon unabhängig setzt sich die SPD seit ihrer Gründung dafür ein, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache. Deshalb ist es auch vollkommen richtig, dass ich mit meinem Einkommen mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitrage, als ein Zeitungszusteller oder eine -zustellerin. Der Rundfunkbeitrag ist hierfür aus meiner Sicht aber kein geeignetes Instrument. Hierzu eignet sich insbesondere die Steuer- sowie die Sozialpolitik. Und auch wenn wir Sozialdemokraten insbesondere die Bestverdiener in der Gesellschaft gerne noch stärker heranziehen würden, zum Beispiel durch eine Vermögenssteuer, gibt es bereits eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und für niedrige Einkommen weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten durch das Sozialsystem, wie das Wohngeld, den Kinderzuschlag, das Bildungs- und Teilhabepaket und weiteres.
Für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen haben wir außerdem bereits beschlossen, dass sie den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen. Diejenigen mit hohen und höchsten Einkommen hingegen schon. Als SPD würden wir diese Reform gerne schon auf Mitte 2020 vorziehen, allerdings sperrt sich hier die Union.
Die in Ihrem Beispiel genannte Zeitungszustellerin wurde im Übrigen vor kurzem auch auf andere Weise durch den Staat unterstützt. Weil Printmedien im digitalen Zeitalter vor große Herausforderungen gestellt sind, hat der Deutsche Bundestag im Haushalt für 2020 eine Förderung der Pressezustellung in Höhe von 40 Millionen Euro beschlossen. Neben dem Erhalt einer pluralen Medienlandschaft sichert dies ihren Arbeitsplatz.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack