Kerstin Tack
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Frage von Helmuth F. •

Frage an Kerstin Tack von Helmuth F. bezüglich Soziale Sicherung

sehr geehrte Frau Tack,

wenn ich mich richtig entsinne sitzen sie mit in der Rentenkommission.

gibt es dazu Neuigkeiten wie es mit den Bestandsrentnern in EM Rente weiter geht? Gerade die Rentner der Jahre zw. 2001 -2014 sind hier mit einer Hochrechnung nur bis 60 jahren und 10,6% Abschlag am meisten betroffen.
Wäre es nicht ein Vorschlag diese Gruppe mal zumindest auf 62 Jahre hochzurechnen um sie wenigstens auf den Stand der Rentner ab 2014 zu bringen?

würde mich über eine Antwort sehr freuen....gerade in einer Grossstadt ist es nach Abzug der Miete sehr schwierig...man hat weniger zur Verfügung trotz über 30 Jahre Arbeit als ein Harz 4 Empfänger....das ist doch nicht gerecht!

Beste Grüße und Danke

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Friedl,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Vorweg möchte ich einen Hinweis geben: Sie schreiben von „über 30 Jahren Arbeit“. Sollten Sie mindestens 33 Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Zeiten in einem anderen Pflichtversicherungssystem haben, dann profitieren Sie künftig von der Grundrente, die wir ab nächstem Jahr einführen. Dabei wird die Rente um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden.
Nun zu Ihrer Frage nach Bestandsrentnerinnen und -rentnern in der Erwerbsminderungsrente. Wir als SPD finden auch, dass etwas für die Bestandsrentnerinnen und -rentner getan werden muss. Deshalb haben wir die Regierung dazu aufgefordert, Vorschläge zu machen, wie Verbesserungen für diesen Personenkreis erreicht werden können. Eine Antwort hierauf steht aber noch aus. Wir haben inzwischen die Erwerbsminderungsrenten mehrfach verbessert, indem wir die Zurechnungszeiten verlängert haben. Dies gilt jedoch nicht für Bestandsrentnerinnen und -rentner. Das liegt vor allem daran, dass zwei wesentliche Punkte mit der Union nicht zu klären waren:
Erstens muss überlegt werden, wie die Finanzierung der Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrenten sichergestellt werden kann. Dazu gibt es aber bisher kein tragfähiges Konzept.
Zweitens werden rückwirkenden Änderungen im Rentenrecht in der Regel nicht vorgenommen. Hier muss juristisch erst einmal geklärt werden, wie so eine Änderung doch erfolgen könnte – und zwar ohne, dass dadurch die Tür auch zu negativen Änderungen für Bestandsrentner aufgemacht wird.
Das Niveau der sogenannten Bestandsrenten ist so niedrig, dass etwa 13 Prozent der Bezieher solcher Renten auf aufstockende Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Das finde ich ein Unding, zumal viele Menschen, die Anspruch auf die Grundsicherung haben, diese Leistungen aus Scham nie beantragen und dadurch in sogenannter „verschämter Armut“ leben. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, kann ich Ihnen nur dringend raten, sich beraten zu lassen und einen Antrag zu stellen.
Ich stimme Ihnen zu, dass gerade für Menschen in Ballungsräumen, wo die Lebenshaltungskosten sehr hoch sind, noch mehr getan werden muss, vor allem für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung. Deshalb wird flankierend zur Grundrente künftig gelten: Wer 33 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Zeiten in einem anderen Pflichtversicherungssystem hat, soll einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit stellen wir sicher, dass den langjährigen Versicherten monatlich mehr zur Verfügung steht als der aktuelle Grundsicherungsbedarf.
Für viele Rentnerinnen und Rentner sind die steigenden Wohnkosten eine große finanzielle Belastung. Wir Sozialdemokraten haben bereits durchgesetzt, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. So vermeiden wir, dass Rentnerinnen und Rentner durch Rentenerhöhungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Ein zweiter Schritt wird die Einführung eines Freibetrags beim Wohngeld für diejenigen sein, die 33 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen verpflichtenden Alterssicherung haben, damit die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack