Frage an Kerstin Tack von Dan M. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Tack,
wenn ich richtig informiert bin, hat das Bundesgesundheitsministerium zum Sommer ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches herausarbeiten soll, unten welchen Bedingungen die Ausübung des Berufes
Heilpraktiker für Psychotherapie
unterbunden werden soll. Psychotherapeutische Arztpraxen sind doch heute schon ausgelastet.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn für die psychosoziale Grundversorgung einer Gesellschaft, die jedes Jahr mehr unter Spannung steht, an weiteren stützenden Säulen zu sägen.
Oder sehen Sie das anders?
Mit freundlichen Grüßen,
Dan Mor
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart: „Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen.“
In diesem Sinne hat das Bundesgesundheitsministerium nun ein Gutachten in Auftrag gegeben, das in der Branche für eine gewisse Unruhe gesorgt hat. Welche Ergebnisse dieses Gutachten bringen wird und welche politischen Schlüsse daraus gezogen werden, ist derzeit jedoch nicht absehbar. Dies gilt es abzuwarten.
Da die Psychotherapie auf rechtlicher Grundlage des Heilpraktikergesetzes aber keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, sehe ich aktuell keine Gefahr für die Grundversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack