Frage an Kerstin Tack von Andrea S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Tack,
ich möchte nochmal auf Ihre Antwort die Sie mir zum Angehörigenentlastungsgesetz gegeben haben zurückkommen.
Sie schrieben mir:
„Unser Ziel ist und bleibt, dass das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss kommt“
Nun wurde die Empfehlung der Bundesratausschüsse vom 19.11.2019 veröffentlicht, die große Unsicherheit auslöst, denn wie Sie vermutlich wissen empfiehlt der Finanzausschuss die Einberufung des Vermittlungsausschusses während der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik die Zustimmung empfiehlt.
Leider kann der federführende Ausschuss nicht – wie im Bundestag – die anderen Ausschüsse überstimmen, daher stellt sich nun die Frage was passieren wird?
Womit rechnen Sie? Geht die Reise in den Vermittlungsausschuss? Was können Sie noch tun, damit das Gesetz noch zustande kommt und die Zustimmung des Bundesrats erhält?
Viele Menschen haben große Hoffnung in das Gesetz gesetzt und ich hoffe, dass sich alle Beteiligten dessen bewusst sind!
Können Sie sich vorstellen, dass bei vielen bereits die Angst der Diskontinuität umgeht, wenn der SPD Vorsitz an Herrn Walter-Borjans und Frau Esken geht?
Ich lese in vielen anderen Antworten, dass der Druck der Betroffenen sehr hoch ist und es hier um eine Umsetzung des Koalitionsvertrages geht und die Länder den Druck der Bevölkerung spüren und dem Gesetz zustimmen werden.
Für wie wahrscheinlich halten Sie daher eine Zustimmung des Bundesrates?
Beste Grüße
A.Steffens
Sehr geehrte Frau S.,
der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt, sodass das Gesetz pünktlich zum 1.1. 2020 in Kraft treten kann. Unser Ziel, dass das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss kommt, haben wir damit erreicht.
Was Ihre Frage nach der Diskontinuität in Hinblick auf den SPD-Vorsitz angeht, so möchte ich Sie gerne ermutigen, Veränderungen als Teil der Demokratie zu begreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack