Frage an Kerstin Tack von Barbara D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Tack,
vielen Dank für Ihre Information. Ich habe noch eine Frage an Sie, wenn ich es verstehe bekomme ich die Pflegepunkte bei meiner Altersrente dabei gerechnet, bekomme ich dann auch die Abzüge die ich jetzt habe durch die Kürzungszeiten der letzten 4 Jahre vor Renteneintritt 2001 auch berechnet?
Mit freundlichen Grüßen
B. D.
Sehr geehrte Frau D.,
sofern Ihre Erwerbsminderungsrente vor der Altersgrenze begonnen hat, die für Sie maßgeblich ist, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 %. Für eine Erwerbsminderungsrente beträgt der Abschlag insgesamt aber höchstens 10,8%.
Wir haben die Abschläge in den letzten Jahren reduziert bzw. abgeschafft für Neuzugänge in der Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist hier Ihr Einstiegsjahr entscheidend.
Ich empfehle Ihnen wärmstens, einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, so dass Sie Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch klären können. Eine Übersicht mit Niederlassungen in Ihrer Nähe finden Sie auf folgender Homepage: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack