Frage an Kerstin Tack von Beate W. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Tack,
ich finde es gut, dass ein Tarifvertrag für Pflegekräfte kommen soll, denn die Menschen die in der Pflege arbeiten, sollen auch angemessen für die harte und vor allem körperliche Arbeit bezahlt werden.
Ich möchte den Tarifvertrag für Pflegekräfte jedoch zum Anlass nehmen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch tatsächlich zum 01.01.2020 kommt.
Denn Angehörige zahlen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, und wenn der Rahmen nicht ausgeschöpft ist, werden die Kosten durch den Sozialhilfeträger auf die Angehörigen umgelegt!
Mir sind auch Fälle bekannt, wo Bewohner jetzt zwar noch Selbstzahler sind, jedoch mit der Einführung des Tarifvertrags und durch die Kostensteigerungen mit ihren Eigenmitteln nicht mehr auskommen werden. Dadurch werden zwangsläufig deren Angehörige herangezogen.
Das kann doch nicht gewollt sein oder?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates hat mich irritiert.
Die kommunalen Landesverbände erwarten, dass der Bund hier eine volle Kompensation der zusätzlichen Kosten übernimmt.
Mir ist bewusst, dass das natürlich nicht passieren wird, aber warum hat sich der Bund hier keinen Millimeter bewegt?
Ist es nicht gewollt, dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt? Will der Bund das Gesetzesvorhaben unbedingt in den Vermittlungsausschuss bringen?
Will der Bund unbedingt eine Verzögerung des inkrafttretens?
Das Angehörigenentlastungsgesetz erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung innerhalb der Bevölkerung und der Verbände.
Warum macht man sich das nicht zunutze?
Machen Sie doch bitte keine Pokerspiele auf den Rücken der betroffenen Angehörigen und tun Sie alles, dass das Gesetz endlich zum 01.01.2020 kommt!
Beste Grüße
B. W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigenentlastungsgesetz auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.
Den großen Zuspruch für das Angehörigenentlastungsgesetz nehme ich wahr. Er ist auch an der großen Zahl an Briefen, E-Mails und Fragen auf dieser Plattform ersichtlich, die ich erhalte. Wie Sie meinen hier eingestellten Antworten entnehmen können, teile ich die Einschätzung, dass die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt eine große Belastung darstellt. Nicht nur finanziell sondern häufig auch psychisch.
Genau aus diesem Grund haben wir die mit diesem Gesetz in das parlamentarische Verfahren eingebrachte Entlastung für die Angehörigen ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Seitdem ist im Übrigen auch den Ländern und Kommunen klar, dass es hier zu einer Änderung kommt. Auch die 100.000 €-Grenze steht dort bereits drin.
Aus meiner Sicht sind die im Entwurf kalkulierten Kosten seriös berechnet und mit 300 Millionen Euro überschaubar. Insbesondere gemessen an den durch unser Regierungshandeln bereits umgesetzten Entlastungen für die Kommunen. Die Länder und Kommunen bezweifeln die Kalkulation jedoch. Allerdings konnten sie bisher nicht erläutern, welche finanziellen Auswirkungen sie konkret erwarten. Deshalb ist es schwierig hierüber zu verhandeln.
Dies und eine mögliche Gegenfinanzierung werden aber sicherlich Gegenstand von intensiven Beratungen werden, die aus meiner Sicht zum Erfolg geführt werden können. Unser Ziel ist und bleibt, dass das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss kommt und zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Diesbezüglich bleibe ich zuversichtlich, weil das eigentliche Ziel des Gesetzes von fast niemanden in Frage gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack