Frage an Kerstin Tack von Andrea S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Tack,
mir ist bewusst, dass Sie mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz mitten im parlamentarischen Verfahren sind.
Können Sie sich vorstellen, welche große Erwartungen und vor allem Hoffnung die Betroffenen haben?
Das Gesetz welches ich für ein sehr gutes halte, zielt auf die richtige Personengruppe, den es führt dazu, dass die mittlere und einfache Bevölkerungsschicht entlastet werden soll.
Gerade deswegen finde ich es sehr zynisch, dass sich ausgerechnet die Kommunen querstellen!
Ist Ihnen bewusst, wie stark momentan die Sozialämter die Bürger finanziell ausquetschen und belasten? Ist Ihnen bekannt, dass die Sozialämter die Angehörigen bei der Heranziehung zur Deckung der Kosten wie Schwerverbrecher behandeln und die Gesetze einseitig und teils willkürlich auslegen?
Können Sie mir sagen, wie ich so für mein späteres Leben vorsorgen soll um nicht in die Altersarmut abzurutschen, wenn das Gesetz nicht kommen sollte?
Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, was Sie tun möchten, dass das Gesetz erst gar nicht in den Vermittlungsausschuss kommt? Was können Sie dem Bundesrat anbieten, dass er dem Gesetz am 29.11.2019 zustimmt?
Könnte das Gesetz überhaupt noch zum 01.01.2020 Inkrafttreten, wenn es in den Vermittlungsausschuss geht? Wann könnte es dann frühestens Inkrafttreten?
Was passiert mit dem Gesetz, wenn der SPD-Bundesparteitag sich entschließt aus der GroKo auszusteigen und es im Vermittlungsausschuss liegt?
Sie sehen, dass es viele Fragezeichen und Ängste gibt.
Können wir betroffenen dazu beitragen den Bundesrat zu überzeugen? Vielleicht reicht es auch schon aus, wenn Sie einen Blick hinter die Kulissen werfen (https://www.familienrecht-heute.de/forum/board/16-elternunterhalt/ ) um Überzeugungsarbeit leisten zu können.
Mich umtreiben Ängste, Sorgen und Schamgefühl gegenüber meiner Familie aus dieser Situation nicht mehr herauszukommen. Bitte tun Sie alles um uns endlich den psychische Druck zu nehmen.
Beste Grüße
A.S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigenentlastungsgesetz auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.
Wie Sie meinen Antworten zu diesem Gesetz auf Abgeordnetenwatch.de entnehmen können, teile ich die Einschätzung, dass die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt eine große Belastung darstellt. Nicht nur finanziell sondern häufig auch psychisch. Deshalb sind mir die mit diesem Gesetz verbundenen großen Erwartungen und Hoffnungen sehr wohl bewusst. Nicht zuletzt durch die vielen Anschreiben, die ich über Abgeordnetenwatch, per Brief oder per E-Mail hierzu erhalte.
Genau aus diesem Grund haben wir die mit diesem Gesetz in das parlamentarische Verfahren eingebrachte Entlastung für die Angehörigen ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Seitdem ist im Übrigen auch den Ländern und Kommunen klar, dass es hier zu einer Änderung kommt. Auch die 100.000 €-Grenze steht dort bereits drin.
Aus meiner Sicht sind die im Entwurf kalkulierten Kosten seriös berechnet. Die Länder und Kommunen bezweifeln diese jedoch. Allerdings konnten sie bisher nicht erläutern, welche finanziellen Auswirkungen sie konkret erwarten. Deshalb ist es schwierig hierüber zu verhandeln. Dies und eine mögliche Gegenfinanzierung werden aber sicherlich Gegenstand von intensiven Beratungen werden, die aus meiner Sicht zum Erfolg geführt werden können.
Unser Ziel ist und bleibt, dass das Gesetz nicht in den Vermittlungsausschuss kommt. Sollte es doch dazu kommen, verzögert sich typischerweise das in Kraft treten aber die Einführung wäre dadurch nicht zwingend verhindert. Ich bleibe jedoch zuversichtlich, weil das eigentliche Ziel des Gesetzes von fast niemanden in Frage gestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack