Frage an Kerstin Tack von Anke J. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Tack,
im geplanten Angehörigenentlastungsgesetz ist eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro vorgesehen.
Gelesen habe ich nur von der Einkommensgrenze. Dabei wird aber nicht erwähnt wie es mit dem Vermögen der Kinder beim Elterunterhalt geregelt werden soll. Ist das Vermögen dann nicht mehr relevant für die Unterhaltspflicht der Kinder an Eltern? Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.
Bisher gilt die sogenannte 100.000 Euro-Grenze ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Die bestehende Regelung wird mit dem Gesetz auf das gesamte SGB XII ausgeweitet.
Wie Sie dem unten eingefügten Link entnehmen können (Frage 15) ist „von der 100.000 Euro-Grenze das gesamte Jahresbruttoeinkommen umfasst. Das bedeutet, dass auch sonstige Einnahmen wie aus Vermietung, Verpachtung oder Wertpapierhandel als Einkommen im Sinne der 100.000 Euro-Grenze zu berücksichtigen sind. Vorhandenes Vermögen wird dabei nicht berücksichtigt.“
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack