Frage an Kerstin Tack von Roswitha M. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Tack,
wie sehen Sie die Chancen, dass das Angehörigen Entlastungsgesetz am 01.01.2020 in Kraft tritt.
Ich arbeite seit Renteneintritt ehrenamtlich in einem Pflegeheim und treffe dort auf Betroffene, die momentan verstärkt durch die Sozialämter, ich nenne es bewusst "betrogen" werden.
Die Mitarbeiter der Ämter versuchen mit bewussten falschen Auskunftsforderung, der juristisch nicht tragbaren Kürzung von Selbsthalten Zahlungen der Angehörigen zu erwirken. Teilweise von Familien die ihre Liebsten vorher jahrelang in den eigenen vier Wänden gepflegt haben, bevor dies nicht mehr möglich war.
Ich versuche gerade mit meinem Know-How einen 33-jährigen Familienvater in seiner Korrespondenz mit dem Sozialamt zu untersützen. Die Finanzierung des Familien-PKW (Kombi, 12.000 Euro) wird nicht anerkannt, erhöhte Wohnkosten über die Höhe von 860 Euro werden nicht anerkannt. In der heutigen Zeit findet man als Familie mit 3 Kindern kaum eine Wohnung unter diesem Betrag, dazu kommen noch Nebenkosten. Der Vater ist momentan seine Dissertation am schreiben, wodurch er erhebliche berufsbedingte Ausgaben hat (Fachliteratur, Fahrtkosten, Weiterbildungen...) diese Ausgaben werden vom Sozialamt nicht anerkannt, da die Aufnahme des Promotionsstudiums nach der Rechtswahrungsanzeige stattfand und er besser "normal" arbeiten gehen sollte.
Dies ist nur ein Fallbeispiel von vielen. Wie gehen Sie als Politiker in Zukunft solche Verhaltensweisen von Landesbeamten an? Welche Maßnahmen raten Sie Betroffenen? Viele scheuen den Weg der Klage, da sie Angst vor weiteren Kosten haben und die Sozialämter die Familien bewusst einschüchtern.
Ich bin von meinen Erfahrungen der letzten Monaten absolut schockiert und Frage mich, wie solche Missstände durch Beamte der Länder gegen steuerzahlende Bürger Zustande kommen können. Hier ist dringender Handlungsbedarf angebracht.
Ich hoffe, dass das Gesetz bald in Kraft tritt und diesen Familien ihre Würde zurückgegeben wird.
MfG
M.
Sehr geehrte Frau Mehlem,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.
Wie Sie mehreren meiner Antworten auf diesem Portal entnehmen können, teile ich die Einschätzung, dass die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt eine große Belastung darstellt. Nicht nur finanziell sondern häufig auch psychisch. Aus diesem Grund hat die SPD eine Reform der geltenden Gesetzeslage im Koalitionsvertrag durchgesetzt und es freut mich sehr, dass das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz aus dem Bundesarbeitsministerium zugestimmt hat.
Zum konkreten Ablauf habe ich auf dieser Plattform bereits Herrn Sachs geantwortet. Unser Ziel ist, die parlamentarischen Beratungen noch in diesem Jahr abzuschließen. Die Erleichterungen beim Elternunterhalt könnten dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die 1. Lesung des Gesetzes wird am 27. September stattfinden. Die 2./3. (und damit abschließende) Lesung ist für den 7. oder 8. November 2019 geplant. Die abschließende Beratung im Bundesrat könnte dann am 29. November 2019 stattfinden.
Wie ich Herrn Sachs auch mitgeteilt habe, kann ich die Nachfrage zu den Erfolgsaussichten nicht endgültig beantworten. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Entwurf im Deutschen Bundestag eine breite Zustimmung erhält. Die vorgesehene 100.000 Euro-Regelung findet sich ja auch im Koalitionsvertrag.
Entscheidender wird sein, wie sich die Länder im Bundesrat verhalten. Das Ziel des Gesetzes wird zwar von einer breiten Mehrheit geteilt, aber die Kommunen bezweifeln die im Entwurf veranschlagten Kosten. Dies wird sicher Gegenstand von intensiven Beratungen werden.
Zu Ihrer Kritik am konkreten Handeln der Sozialämter: Es gibt von der Bundespolitik keinen direkten Durchgriff auf die Sozialämter. Diese stehen in kommunaler Verantwortung. Der gesetzliche Rahmen ist jedoch klar. Wenn aus Ihrer Sicht dagegen verstoßen wird bleibt in erster Linie die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Alternativ können Sie aber auch politische Vertreter der Kommune bzw. des Kreises auf die aus Ihrer Sicht schwierige Vorgehensweise der Mitarbeiter vor Ort hinweisen.
Da ich jedoch – bei allen Herausforderungen – ein erfolgreiches Gesetzgebungsverfahren erwarte, gehe ich davon aus, dass die von Ihnen erlebten Fälle bald der Vergangenheit angehören.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack