Frage an Kerstin Tack von Jeannette P. bezüglich Familie
Sehr gehrte Frau Tack,
seit bekanntgabe des Koalitionsvertrages warte ich auf die Umsetzung des Angehörigen Entlastungsgesetzes.
Wie ungerecht und nicht durchdacht die zur Zeit geltende Regelung ist muss ich hier denke ich nicht nochmals im Detail erläutern.
Die momentane Gesetztgebung berücksichtigt in keinster Weise die individuellen Lebensumstände des einzelnen und belastet genau in der Lebensphase enorm, in der (nach vorangegangener Erziehungszeit/Teilzeitbeschäftigung/Patchwork/ 4! KINDER) endlich wieder finanzielle Luft besteht für die eigene Altersvorsorge/ Lebensplanung. Es ist unglaublich, wie man sich von Sozialämtern behandeln lassen muss, wenn es Unstimmigkeiten im Bescheid gibt. Ich habe die letzten 26 Jahren meine Zeit meine Nerven und nicht zuletzt mein Geld in meine Kinder investiert, die sich alle zu pflichtbewußten Steuerzahlern entwicklet haben und unseren Sozialstaat weiter aufrecht halten werden, dass interessiert nur leider keinen in diesem Fall. Jetzt bin ich leider doch ins Detail gegangen, aber es ist auch mittlerweile wirklich unerträglich. Und wir sprechen hier nicht von einem geringen monatlichen Betrag! Könnten sie mir bitte Auskunft geben, wann das neue Gesetzt endlich rechtskräftig wird und warum das so lange dauert?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
J. P.
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte. Entschuldigen Sie auch bitte die verspätete Antwort auf Grund der parlamentarischen Sommerpause, aber eine Zwischeninformation meines Büros haben Sie ja erhalten.
Wie Sie auch weiteren Antworten von mir auf dieser Plattform entnehmen können, teile ich Ihre Einschätzung, dass die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt eine große Belastung darstellt. Nicht nur finanziell sondern häufig auch psychisch. Aus diesem Grund hat die SPD eine Reform der geltenden Gesetzeslage im Koalitionsvertrag durchgesetzt.
Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass nicht alle vereinbarten Reformen gleichzeitig abgearbeitet werden können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zwar das produktivste Ministerium aber auch dessen Kapazitäten sind irgendwann erschöpft. Und auch wir als Arbeitsmarkt- und Sozialpolitiker müssen es zeitlich schaffen, die Gesetzesvorlagen ordentlich zu bearbeiten.
Mittlerweile hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aber das Angehörigenentlastungsgesetz erarbeitet (Sie finden es unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/angehoerigen-entlastungsgesetz.html). Heute, am 14. August 2019, hat das Bundeskabinett diesem Entwurf zugestimmt. Damit beginnen jetzt die parlamentarischen Beratungen, die wir noch in diesem Jahr abschließen wollen. Die Erleichterungen beim Elternunterhalt könnten dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Sollten Sie daran Zweifel haben kann ich Ihnen nur raten, sich mit Ihren Sorgen an die Kolleginnen und Kollegen von CDU und CSU zu wenden. An der SPD-Bundestagsfraktion oder den SPD-Bundesministerinnen und -ministern wird das Angehörigenentlastungsgesetz mit Sicherheit nicht scheitern.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack