Kerstin Tack
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Frage von Johannes M. •

Frage an Kerstin Tack von Johannes M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Tack,

ich habe eine Frage bezüglich des Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Ist damit zu rechnen, dass dieses Gesetz nach der Sommerpause verabschiedet wird?
Sollte das Gesetz nicht durch kommen, gibt es Planungen um die herrschenden Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit diesem zu bekämpfen.

Ich habe seit über 12 Jahren keinen Kontakt zu meinem Vater, er hat niemals Unterhalt bezahlt, mein Studium habe ich durch diese fehlende Unterstützung mit einem Bildungskredit finanziert.
Mittlerweile bin ich 27 Jahre alt, habe mein Studium beendet uns mit der Rückzahlung meiner Studienkosten begonnen. Vor 4 Jahren erhielt ich eine Rechtswahrungsanzeige und das Sozialamt fordert nun 270€ Unterhalt.

Ich bin kein "Besserverdiener", sondern habe lediglich keine Kredite, Altersvorsorge etc. anhäufen können, durch die ich mein Einkommen bereinigten könnte. Nicht mal meine erhöhte Miete von 580€ wird anerkannt, da ich nach der Rechtswahrungsanzeige meine Wohnung wechselte. Leider lässt der Mietspiegel in meiner Universitätsstadt keine günstigere Miete zu.

Gerade junge Menschen, die während ihrer Ausbildung die Rechtswahrungsanzeige erhalten, werden in ihrer finanziellen Planung erheblich eingeschränkt, ja teilweise doppelt belastet (Zahlung Elternunterhalt, Rückzahlung Bafög/Studentenkredit wegen fehlenden Unterhalt) und gerade bei der Ermittlung des bereinigten Einkommens stark benachteiligt.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Memelsberger

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte. Entschuldigen Sie auch bitte die verspätete Antwort auf Grund der parlamentarischen Sommerpause, aber eine Zwischeninformation meines Büros haben Sie ja erhalten.

Ihre Situation verdeutlicht sehr gut, warum sich die SPD für das Angehörigenentlastungsgesetz einsetzt. Wie Sie auch weiteren Antworten von mir auf dieser Plattform entnehmen können, teile ich Ihre Einschätzung, dass die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt eine große Belastung darstellt. Nicht nur finanziell sondern häufig auch psychisch.

Aus diesem Grund hat die SPD eine Reform der geltenden Gesetzeslage im Koalitionsvertrag durchgesetzt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits das Angehörigenentlastungsgesetz erarbeitet. Sie finden es unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/angehoerigen-entlastungsgesetz.html

Heute, am 14. August 2019, hat das Bundeskabinett diesem Entwurf zugestimmt. Damit beginnen jetzt die parlamentarischen Beratungen, die wir noch in diesem Jahr abschließen wollen. Die Erleichterungen beim Elternunterhalt könnten dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Überlegungen für ein mögliches Scheitern gibt es nicht. Die aktuelle Rechtslage lässt sich ja nur mit einer Gesetzesänderung umsetzen. Ich gehe aber von einem erfolgreichen Gesetzesverfahren aus.

Sollten Sie daran Zweifel haben kann ich Ihnen nur raten, sich mit Ihren Sorgen an die Kolleginnen und Kollegen von CDU und CSU zu wenden. An der SPD-Bundestagsfraktion oder den SPD-Bundesministerinnen und -ministern wird das Angehörigenentlastungsgesetz mit Sicherheit nicht scheitern.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack