Frage an Kerstin Tack von Patrick R. bezüglich Soziale Sicherung
Ich habe eine Frage wie kann es sein , dass das Jobcenter Hannover Freundallee seit über 1 1/2 Jahren mein Kind nur als 0.5 anrechnet? Das heißt Miete wird nur für 1.5 Personenhaushalt bezahlt, mit der Begründung es lebe keine 50% bei mir, es können ja bei mir im Bett schlafen (mittlerweile 8 Jahre), es brauche keinen eigenen Raum etc. Auch der Wohnungsmarkt gibt keine Wohnungen her, die 431.50 € kostet und gleichzeitig die grösse hat, das mein Kind ein einen eigenen ruhigen Raum zur Entfaltung hat. Wo soll es schlafen? Wo soll es Hausaufgaben in Ruhe machen etc. etc. Das Jobcenter muss endlich aufhören getrenntlebende Elternteile, alleinerziehende etc zu Disriminieren und und den das Leben und Umgang mit ihren Kindern zu sabotieren!!! Das ist ein Verstoss gegen das Grundgesetz und das Menschenrecht!! Lebt ein Kind auch nur teilweise bei einem Elternteil und pflegt dieser Umgang, muss ich eine Wohnung für 2 Personen zustehen, und die Mieter übernommen werden!!!
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die Frau Tack gerne beantwortet. Auf Grund der laufenden parlamentarischen Sommerpause kann sich die Beantwortung Ihrer Frage jedoch etwas verzögern. Deshalb erhalten Sie zunächst diese Zwischeninformation, mit der Zusage, dass eine inhaltliche Beantwortung Ihrer Frage folgt. Sobald sie vorliegt werden wir sie an Stelle dieser Zwischeninformation hier einstellen lassen.
Die mögliche verspätete Beantwortung bitten wir bereits jetzt zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Tack
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Ich kann gut verstehen, dass die Herangehensweise des Jobcenters an Ihre Situation als getrennt lebender Vater für Sie sehr frustrierend ist. Auch ich finde es problematisch, dass Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation und des angespannten Wohnungsmarktes in Hannover dazu gezwungen sind, Ihr Kind auf so wenig Raum unterzubringen.
Die Lage, die Sie schildern, betrifft sehr viele getrennt lebende Eltern und wurde auch hier in der SPD-Bundestagsfraktion intensiv diskutiert, bewertet und mit Ideen und Verbesserungsvorschlägen ausgestattet.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit Langem einen so genannten „Umgangsmehrbedarf“ für Elternteile, die beide SGB II-Leistungen empfangen — und an dieser Forderung halten wir fest. Denn damit könnten die umgangsbedingten zusätzlichen Aufwendungen in beiden Haushalten zu gesichert werden, wie etwa Möbel, Kleidung usw. Auch würden damit Nachteile für Alleinerziehende verhindert und positive Anreize für den Umgang beider Eltern mit ihrem Kind gesetzt werden. Den gesamten Beschluss können Sie hier nachlesen: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/alleinerziehende_staerker_unterstuetzen_0.pdf
Zusätzliche Mehrbedarfe können bereits heute gewährt werden. Nach den aktuell geltenden Vorschriften zur Ausübung des Umgangsrechts werden zusätzliche Bedarfe für Kinder oder Eltern anerkannt. Dies umfasst Einrichtungsgegenstände für das Kind (z. B. zusätzliches Kinderbett), zusätzliche Fahrtkosten der Elternteile oder des Kindes zur Ausübung des Umgangsrechts, erhöhte Mieten aufgrund einer durch den Aufenthalt des Kindes erforderlichen größeren Wohnung für den umgangsberechtigten Elternteil.
Ich kann Ihnen versichern, dass auch wir meinen, dass das nicht genug ist und an diesem wichtigen Thema auch künftig weiter arbeiten werden.
Gerne bespreche ich diese Angelegenheit auch persönlich mit Ihnen im Rahmen meiner Bürgersprechstunde. Aktuelle Termine und Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://kerstin-tack.de/hannover/buergerinnensprechstunden/. Kommen Sie gerne vorbei.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack