Kerstin Tack
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Frage von Paul L. •

Frage an Kerstin Tack von Paul L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Tack,

im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich ausgeweitet werden soll.

Es wurde immer wieder davon gesprochen, dass die Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens im Bund vor der Sommerpause des Bundestages abgeschlossen sein soll.

Nun sind es nur noch 18 Tage bis zur Sommerpause und viele betroffene fragen sich, ob und wann das Angehörigenentlastungsgesetz kommt.

Die Heranziehung von Kindern zur Leistung von Elternunterhalt stellt eine große und kaum auszuhaltende psychische und familiäre Belastung dar.
Gerade deswegen stimmt mich jedoch sehr nachdenklich, wenn im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes immer wieder auf die noch fehlende Finanzierung (s. dazu Auftritt von BM Heil und BM Spahn bei Hart aber Fair) bzw. Gegenfinanzierung hingewiesen wird.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten sehen Sie hinsichtlich der Finanzierung, gerade unter dem Aspekt, dass die Umsetzung des Gesetzes der Zustimmung des Bundesrats bedarf?

In einer Antwort an einen Petenten habe ich gelesen, dass Sie bei der Beantwortung der Frage im Konjunktiv gesprochen haben.
Zitat: „Entsprechend könnte das Vorhaben noch in diesem Jahr umgesetzt werden „

Für wie realistisch sehen Sie eine zeitnahe Umsetzung des Gesetzes an, auch unter Einbeziehung der Tatsache, dass die GroKo leider gewaltig wackelt?

Ich würde mich freuen eine Antwort zu erhalten und bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
P. L.

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.

Wie Sie auch weiteren Antworten von mir auf dieser Plattform entnehmen können, teile ich Ihre Einschätzung, dass die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt eine große Belastung darstellt. Nicht nur finanziell sondern häufig auch psychisch. Aus diesem Grund hat die SPD eine Reform der geltenden Gesetzeslage im Koalitionsvertrag durchgesetzt.

Der aktuelle Sachstand ist auch weiterhin, dass dieses Vorhaben noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll. Hierfür wurde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Angehörigenentlastungsgesetz erarbeitet.

Den weiteren Zeitplan kann ich Ihnen aktuell jedoch noch nicht nennen, er ist Gegenstand der Abstimmung in der Bundesregierung. Die Frage der Finanzierung wird nach Vorlage des Gesetzentwurfs zu diskutieren sein, wenn die Kosten feststehen.

Wie Sie meinen anderen Antworten auf Abgeordnetenwatch.de entnehmen können, bin ich davon überzeugt, dass dieses Gesetz, bei allen Diskussionen über die Große Koalition, verabschiedet wird. Das ich in diesem Zusammenhang im Konjunktiv gesprochen habe liegt einfach daran, dass nun zunächst ein parlamentarisches Verfahren ansteht, dessen Ende ich natürlich nicht vorgreifen kann.

Es bleibt aber das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, dieses Vorhaben möglichst zeitnah abzuschließen. Der Stellenwert dieses Gesetzes wird nicht zuletzt dadurch deutlich, dass wir hierfür auch immer wieder öffentlich eintreten. So auch am 5. Juni 2019, im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Konzertierten Aktion Pflege:
https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-ausbildung-mehr-personal-mehr-geld-pflege

Deshalb kann ich Ihnen nur raten, sich mit Ihren Sorgen an die Kolleginnen und Kollegen von CDU und CSU zu wenden. An der SPD-Bundestagsfraktion oder den SPD-Bundesministerinnen und -ministern wird das Angehörigenentlastungsgesetz mit Sicherheit nicht scheitern.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack