Frage an Kerstin Tack von Brigitte S. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Morgen,
die Regierungsparteien haben im Hinblick auf die finanzielle Heranziehung von Kindern, deren Eltern bzw Elternteile Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12. Sozialgesetzbuch erhalten, im Koalitionsvertrag folgendes vereinbart:
Auf das Einkommen der Kindern von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.
Wie sieht die derzeitige Planung aus was die Umsetzung dieser Vereinbarung betrifft?
Vielen Dank für Ihre Mühe und einen schönen Tag
Brigitte Severins
Sehr geehrte Frau Severins,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Es war uns als SPD ein großes Anliegen die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden soll.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, hierzu einen Gesetzentwurf bis zum Sommer vorzulegen. Entsprechend könnte das Vorhaben noch in diesem Jahr umgesetzt werden, was auch unser Ziel ist.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack