Kerstin Tack
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Frage von Elena H. •

Frage an Kerstin Tack von Elena H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Tack,

die kostenfreie Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren war ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD und wurde mit Wirkung zum 1.8. in einem Gesetz beschlossen.

Eltern, deren Kinder in Einrichtungen privater, öffentlich geförderter Träger betreut werden, wird der Zugang zu der Erstattung hingegen erschwert bzw. verweigert. Ein gängiges Argument ist, dass solche Einrichtungen von der Befreiung der Elternbeiträge ausgeschlossen sind, die zusätzliche Bildungsangebote anbieten, die nicht separat abgerechnet werden. Als Folge wird unsere KiTa bisher von der Regelung ausgeschlossen, da z.B. Yoga und Englisch in der Immersionsmethode Teil der Betreuung ist.

Meine Frage an Sie, Frau Tack, lautet, ob das Gesetz von der Politik bewusst so verfasst wurde, dass Eltern finanziell benachteiligt werden, weil sie mit eigenen finanziellen Zusatzmitteln (private Träger verlangen regelmäßig mehr, als ein "öffentlicher Kindergarten") für eine bessere frühkindliche Bildung sorgen? Sollte es nicht Ziel der Politik sein, Eigenverantwortung zu fördern? Als Folgefrage interessiert mich, mit welchem Hintergrund diese Regelung vorgenommen wurde, statt eine ungeschränkte Befreiung zu gestalten?

Um die Situation zu veranschaulichen: das gleichaltrige Kind einer anderen Familie aus unserem Mehrfamilienhaus geht in eine Einrichtung kirchlicher Trägerschaft und die Familie zahlt keine Elternbeiträge mehr. Unser Kind geht in die private (öffentlich geförderte) Einrichtung und wir müssen weiterhin 305€ Elternbeitrag zahlen plus die zusätzlichen Kosten, die die private Einrichtung erhebt, was sich im Monat auf ca 500€ summiert. Null Euro gegenüber 500 Euro, weil unsere Einrichtung keine Erstattung erhält, sondern sogar unter Hinweis auf einen Betrugsstrafbestand geradezu bedroht wird.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung!

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Oktober zu den neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Kinderbetreuung in Niedersachsen. Da diese Thematik in den Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen fällt, habe ich Ihre Anfrage an den Sprecher für Kultuspolitik der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion, Herrn Stefan Politze, mit der freundlichen Bitte um Übernahme weitergeleitet. Sofern Sie ihm Ihre Kontaktdaten mitteilen (z.B. über die E-Mail-Adresse info@stefan-politze.de oder über die E-Mail-Adresse Stefan.Politze@LT.Niedersachsen.de), wird er Ihnen eine entsprechende Antwort zukommen lassen können.

Es grüßt Sie herzlich

Ihre
Kerstin Tack