Frage an Kerstin Tack von Gerhard B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Stimmt es, das Bundestagsabgeordnete Wähler nach Berlin zu einem 2 tägigem Besuch des Bundestags einladen um Ihnen dort die Arbeit der Bundestagsabgeordneten zu erläutern ?
Sehr geehrter Herr Bornitz,
es stimmt, dass alle Bundestagsabgeordneten die Möglichkeit haben, Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Wahlkreis nach Berlin in den Deutschen Bundestag einzuladen.
Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages kann über den Besucherdienst des Deutschen Bundestags im Rahmen bezuschusster Kontingente 100 Gäste zu einem Plenarbesuch und 100 Gäste zu einem Informationsbesuch in Gruppen von mindestens 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern einladen.
Außerdem kann jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung drei Mal pro Jahr 50 politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem mehrtägigen und vollfinanzierten Informationsbesuch nach Berlin einladen. Dies sind vermutlich die Fahrten, die Sie meinen.
Wenn Sie Interesse haben, auch einmal an so einer Fahrt teilzunehmen, melden Sie sich am besten in meinem BürgerInnenbüro: Im Kreuzkampe 1, 30655 Hannover, Telefon: 0511-69 89 05, Mail: kerstin.tack.wk@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack, MdB