Kerstin Tack
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Frage von Margit A. •

Frage an Kerstin Tack von Margit A. bezüglich Soziale Sicherung

Berechnung der Renten bzw. Pensionen

Sehr geehrte Frau Tack,

ich würde gern erfahren, warum bei der Berechnung der Rente das Entgelt des gesamten Erwerbslebens zugrunde gelegt wird, die Beamtenpensionen aber nur nach dem letzten (in der Regel natürlich dem höchsten Entgelt) berechnet werden.
Gibt es hierzu bereits Klagen und wenn ja mit welchem Ausgang ?

Desweiteren wurde in politischen Talk-Runden öfter von namhaften deutschen Politikern
gesagt, dass die durchschnittlichen Renten in Östereich erheblich höher lägen, als bei uns in Deutschland (mehrere Hundert Euro). Auch die durchschnittlichen Renten in den Niederlanden und der Schweiz sind erheblich höher als unsere.

Wieso ist bei uns -(Originalton Frau Merkel: Deutschland ist ein starkes Land !! -
eine soviel niedrige Rente gerechtfertigt ?

Liegt es vielleicht daran, dass im deutschen Bundestag an die 90 % Beamte sitzen, die an einer Änderung der derzeitigen Rechtslage kein Interesse haben ?

Da keine der Parteien diese Problematik aufgreift, tue ich mich mit meiner Wahlentscheidung im September sehr schwer.

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus .
Mit freundlichem Gruß
Margit Arndt

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Arndt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Über längere Zeiträume haben sich Rente und Beamtenversorgung bisher durchaus ähnlich entwickelt. Die jährlichen Veränderungen weichen aber wegen der Besonderheiten der unterschiedlichen Versorgungssysteme immer wieder voneinander ab. So stieg die Rente 2007, 2009, 2011 und 2016 stärker als die Bundesbeamtenversorgung. 2008, 2010, 2012 und 2014 verhielt es sich umgekehrt. In 2013 und 2015 erhöhte sich die Bundesbeamtenversorgung in den alten Ländern stärker und in den neuen Ländern schwächer als die Rente.
Ein Vergleich der durchschnittlichen Höhe von Renten und Pensionen geht aber aus mehreren Gründen methodisch fehl:
* Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine sogenannte Vollversorgung, die nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die Betriebsrente ersetzt.
* Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bewirkt, dass darüber liegende Einkommensanteile bei der gesetzlichen Rente unberücksichtigt bleiben. Gleichwohl werden sie in der Regel versorgungswirksam. Gerade bei denjenigen Angestellten in der Privatwirtschaft, deren Gehälter die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, sind Pensionszusagen der Arbeitgeber üblich. Oder die Gehälter werden so bemessen, dass die Angestellten selbst eine zusätzliche Altersversorgung sicherstellen können.
* Es gibt in der heutigen Rentnergeneration zahlreiche Klein- und Kleinstrenten bei Personen, die nur kurzzeitig (versicherungspflichtig) gearbeitet haben und danach beispielsweise Hausfrau wurden oder als Selbstständige nicht mehr der Versicherungspflicht unterlagen. Beamte schieden in derartigen Fällen aus dem Beamtenverhältnis aus und wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, weshalb es Klein- und Kleinstpensionen zwangsläufig nicht gibt, sondern diese auch noch in Form von Renten anfallen. Gleiches gilt für Zeitsoldaten, die stets in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden.
Als Sozialdemokraten setzen wir uns aber für eine möglichst umfassende Einbeziehung aller Beschäftigten in die sozialen Sicherungssysteme - also auch in die Rentenversicherung - gemäß dem Konzept einer Erwerbstätigenversicherung ein.
Allerdings kann das nur schrittweise gelingen. Denn zum einen ist das Berufsbeamtentum in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. Zum anderen hat die gesetzliche Rentenversicherung in der Vergangenheit bestimmte Gruppen von Selbständigen und Freiberuflern nicht einbezogen, weshalb sich in vielen Berufen berufsständische Versorgungswerke gegründet haben.
Deshalb sollten wir den Fokus in erster Linie auf die Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung richten, die nicht in einem berufsbezogenen Versorgungswerk pflichtversichert sind.
Rentenzahlungen in Österreich sind ebenfalls nicht einfach so zu vergleichen, da dort ganz andere Voraussetzungen gelten. So sind dort z.B. 15 Beitragsjahre Voraussetzung, während es in Deutschland nur 5 Jahre sind. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich ebenfalls, dort werden 22 %, hier 18,7 % vom Bruttoeinkommen einbehalten. Auch müssen andere Verhältnisse in Bezug auf z.B. Lebenshaltungskosten oder demographischer Wandel in Betracht gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack, MdB