Kerstin Tack
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Frage von Christian C. •

Frage an Kerstin Tack von Christian C.

Sehr geehrte Frau Tack,

Bundesrat und Bundestag haben in der vergangenen Woche in erster Lesung über das Fracking-Gesetzespaket beraten. Insbesondere für Niedersachsen ist dieses Gesetzespaket relevant und könnte mittel- bis langfristig Fracking in den unkonventionellen Erdgasvorkommen des Landes ermögliche. Daher bitte ich Sie, mir einige Fragen zu diesem Thema zu beantworten:

1) Sind Sie für ein Fracking-Verbot in Deutschland? Wenn nein, warum nicht?
2) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Ist Fracking unterhalb von 3000 Metern Tiefe tatsächlich weniger gefährlich als oberhalb dieser Grenze?
3) Der Gesetzesentwurf sieht eine Unterscheidung zwischen konventionellem (Sandstein) und unkonventionellem Fracking (Schierfgas, Kohleflözgas) vor. Ist diese Unterscheidung sinnvoll und wie ist sie begründet?
4) Tiefbohrungen können mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sein. Wäre es danach ihrer Meinung nach ratsam diese sicherer zu machen und einen Stand der Technik als Anforderungsniveau zu definieren? Wenn nein, bitte begründen Sie warum nicht.
5) Warum sollte es Ihres Erachtens in Deutschland Erprobungsvorhaben zum Einsatz der Fracking-Technologie geben und wie viele sollten das sein?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Chwallek,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Fracking.

Die Bundesregierung hat am 1. April 2015 das sogenannte Fracking-Regelungspaket verabschiedet. Gegenwärtig wird der Gesetzentwurf von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag diskutiert und soll in einigen Wochen verabschiedet werden. Der vorliegende Entwurf bedeutet eine deutliche Verschärfung der Regeln für die Erdgasförderung und greift viele Hinweise auch aus unserer Region Niedersachsen auf. Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem ein Fracking-Verbot in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten sowie deutlich höhere Auflagen und obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfungen für jedes Fracking- oder Verpressvorhaben. Dem „unkonventionellen“ Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird ein Riegel vorgeschoben. In den parlamentarischen Beratungen setze ich mich mit meinen Kollegen und Kolleginnen der SPD Fraktion für weitere Verschärfungen ein, um einen lückenlosen Schutz von Mensch und Natur sicher zu stellen.

Die SPD-Landegruppe Niedersachsen hat in einer Pressemitteilung und in einem Beschluss zum Thema Stellung genommen. Diese lasse ich Ihnen in der Anlage gerne zukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack, MdB