Frage an Kerstin Tack von Sascha S. bezüglich Wirtschaft
Hallo Frau Tack,
ihre Partei steht ja laut ihrem Parteiprogramm für einen für einen flächendeckenden Gesetzlichen Mindestlohn.
Dazu habe ich an sie folgende Frage:
Betrifft dieser Mindestlohn auch Auszubildende oder können diese weiterhin von ihren Arbeitgebern als billige Arbeitskräfte genutzt werden?
Sehr geehrter Herr Steinert,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist richtig, dass sich die SPD für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einsetzt. Die Ausbildungsvergütung im Rahmen einer Berufsausbildung ist hingegen weder Lohn noch Gehalt. Vielmehr handelt es sich bei der Ausbildungsvergütung um einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden sowie gegebenenfalls ein darüber hinausgehendes Taschengeld. Die Ausbildungsvergütung ist meist in Tarifverträgen festgelegt. Wir wollen die Qualität der schulischen Ausbildungen und die Bedingungen in den Ausbildungsbetrieben verbessern und werden deshalb gemeinsam mit den Tarifpartnern eine Qualitätsoffensive für die betriebliche Ausbildung starten. Dazu gehört für uns auch eine Mindestausbildungsvergütung für die wir uns einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack