Kerstin Tack
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Frage von Anke A. •

Frage an Kerstin Tack von Anke A. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes und/oder in einem Rüstungsexportgesetz festgeschrieben wird?

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Albrecht,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht auf dieser Plattform.

Als erstes möchte ich vorweg stellen, dass für mich Rüstungsexporte nicht geeignet sind, um regionale Stabilität in aller Welt zu fördern. Ebenso wenig sind sie geeignet, um eine Beteiligung Deutschlands an internationalen Vermittlungsbemühungen oder Friedensmissionen zu ersetzen. Eine Ausweitung von Rüstungsexporten aus wirtschaftlichen Gründen und als Ersatz für eine gestalterische Außenpolitik lehne ich entschieden ab und Hermesbürgschaften sind kein geeignetes Instrument, um Rüstungsexporte zu regulieren.

Vier Jahre lang hat die schwarz-gelbe Koalition die einst von Rot-Grün beschlossenen restriktiven Regelungen systematisch aufgeweicht und Jahr für Jahr mehr Genehmigungen für Lieferungen in Spannungsgebiete erteilt.

Wir lehnen Rüstungsexporte in Krisengebiete und in Länder, in denen die Menschenrechte massiv missachtet und verletzt werden entschieden ab. Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle sind für uns zentrale Überlebensfragen von morgen. Wir wollen zugleich der konventionellen Abrüstung und Rüstungskontrolle neue Impulse geben.

Im Bereich der Rüstungsexporte liegt die Verantwortung der Genehmigungspraxis bei der Bundesregierung. Die Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages muss jedoch gegenüber der jetzigen Praxis deutlich effektiver gestaltet und gestärkt werden. Das heißt, die ParlamentarierInnen müssen rechtzeitig und stärker als bislang in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Dies ist in vielen anderen Ländern, auch NATO-Mitgliedstaaten, längst üblich.

Wir fordern auch den Rüstungsexportbericht der Bundesregierung spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu veröffentlichen. Die bisherige Rüstungsexportberichterstattung erfasst auch nur die erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter, nicht aber die Gewährung von Lizenzen für den Nachbau deutscher Waffen im Ausland. Die Vergabe solcher Lizenzen an Drittstaaten ist jedoch mit Blick auf die Auswirkungen und Konsequenzen ähnlich kritisch zu beurteilen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass vor allem der Endverbleib solcher, unter einer Lizenz produzierter Waffen besonders besorgniserregend ist. Deshalb bedarf es dringend konkreter gesetzlicher Regelungen und entsprechender statistischer Auswertungen, die auch eine Veröffentlichung der gewährten Lizenzen deutscher Firmen ermöglichen.
Wir fordern, dass im Zuge einer Präzisierung der diesbezüglichen Regelungen künftig keine Lizenzen zur Waffenproduktion mehr an Drittstaaten zu vergeben, die den Endverbleib nicht zweifelsfrei sicherstellen können.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack