Frage an Kerstin Tack von Dagmar R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Tack,,
seit längerer Zeit ist Ihnen der Zustand der starken Unterversorgung der Conterganopfer bekannt. Auch die Presse hat ausgiebig darüber berichtet.
Meine Fragen:
Wann erhalten die Opfer endlich die Entschädigung und Entschuldigung die ihnen zusteht?
Wann erhalten die Opfer endlich eine Conterganrente nach europäischem Standard (in England gibt es z.B. die dreifache Rente)?
Wann erhalten die Opfer endlich Hilfe bei Umbauten?
Wann erhalten die Opfer endlich den Ausgleich dafür, dass sie nicht oder nur teilweise in die Rentenkasse einzahlen konnten, da sie nicht oder nur wenige Jahre arbeiten konnten?
Wann erhalten die Opfer endlich die Assistenz die sie benötigen?
Und wann beleuchtet die Politik endlich die Hintergründe des Conterganverbrechens?
MfG Dagmar Rath
Sehr geehrte Frau Rath,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Lage von Conterganopfern.
Im Deutschen Bundestag haben wir dazu fraktionsübergreifend bereits einiges erreicht. Mit dem Conterganstiftungsgesetz und Änderungen wurden Beschlüsse zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigungen gefasst.
Ich gebe Ihnen aber recht, dass weitere Nachbesserungen zu prüfen sind.
So haben wir bereits weitere Maßnahmen in Bezug auf Folge- und Spätschäden, Erleichterungen bei der Gewährung von Leistungen, die Sicherstellung qualifizierten ärztlichen und anderen Fachpersonals sowie ein geeignetes Beratungs- und Informationsangebot gefordert.
Auch wurde ein Forschungsauftrag in Form einer partizipativ angelegten Längsschnittstudie zur Lebenssituation von Menschen mit Conterganschädigungen im Hinblick auf Spät- und Folgeschäden vergeben.
Die Ergebnisse dieser Studie vom Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg sollen nun Ende diesen Jahres vorliegen. Bereits der Zwischenbericht aus dem Juni 2012 zeigt deutlichen Handlungsbedarf und gibt bereits erste Empfehlungen. So sind die Folgeschäden wohl noch gravierender als bisher vermutet. Auch bei der medizinischen Versorgung muss nachgebessert werden.
Nach Vorlage des Abschlussberichts wird es im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung geben, zu der auch alle Verbände und Betroffene eingeladen werden.
Mit der Auswertung dieser Anhörung werden dann Schlussfolgerungen für das weitere parlamentarische Handeln gezogen. Dabei werden dann auch Ihre Forderungen in die Beratungen einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack, MdB