Frage an Kerstin Tack von Martin S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Tack,
ich hoffe, dass ich einigermaßen korrekt das Thema ausgewählt habe, da es unter verschiedenen Republiken fallen kann.
Meiner Auffassung nach verstößt die geplante, bzw. ausgeführte Vorratsdatenspeicerung der Bundesregierung gegen Artikel 10 Grundgesetz.
Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht am 02.03.2010 soweit für nichtig erklärt, aber unsere Grundrechte müssen nicht immer so weit abgebaut werden, wie es die Verfassung eben noch zulässt.
Weiterhin vertrete ich die Ansicht, dass die Vorratsdatenspeicherung die Wirtschaft und Verbraucher unnötig mit Millionen von Euro belastet, die an anderer Stelle wirklich wirksam in Kriminalprävention investiert werden könnten.
Ein zusätzlicher Punkt währe noch, dass diese Vorratsdatenspeicherung alle 80 Mio. Menschen in Deutschland betrifft, auch alle Abgeordneten.
Wie sehen Sie, bzw. die SPD das Thema "Vorratsdatenspeicherung"?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung.
Wie Sie wissen ist die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland neu zu regeln. Auch auf europäischer Ebene finden zur Zeit Beratungen zur Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt. Bisher hat sich die Bundesregierung allerdings nicht positioniert, da es zwischen den zuständigen Ministerien der Justiz und Inneres noch Differenzen gibt, ob die Beratungen zur europäischen Richtlinie abgewartet werden sollen oder eine Regelung in Deutschland sofort erfolgen sollte. Auch über die inhaltliche Ausgestaltung wird noch diskutiert.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Gremien des Deutschen Bundestages, die darüber beraten haben, die Bundesregierung aufgefordert sofort tätig zu werden und unsere eigenen Positionen vorgebracht:
Jegliche Art von Vorratsdatenspeicherung darf für uns nur in engen Grenzen erfolgen und muss mit den Maßgaben des Verfassungsgerichtes vereinbar sein.
Wir befürworten dabei eine Verkürzung der Speicherfristen auf deutlich unter 6 Monate und wollen die Nutzung der Daten auf schwerste Straftaten beschränken.
Jeder Abruf von Verbindungsdaten muss nach unserer Auffassung unter Richtervorbehalt stehen. Für Berufsgeheimnisträger soll ein absolutes Verwertungsverbot gelten. Zur Aufklärung von Straftaten können IP-Adressen innerhalb einer kurzen Frist von wenigen Tagen ab Speicherung abgerufen werden. Die von einem Datenabruf Betroffenen sollen darüber unterrichtet werden. Auch die Bestimmungen zum technischen Datenschutz müssen entsprechend den verfassungsgerichtlichen Vorgaben deutlich ausgebaut werden. Dazu gehören namentlich eine getrennte Speicherung, die sichere Verschlüsselung von Daten,
das Vier-Augen-Prinzip verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung
für den Zugang zu den Schlüsseln und eine revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. Eine effektive Kontrolle muss gewährleistet werden, Verstöße müssen wirksam sanktioniert werden.
Ich bin der Meinung, dass wir mit diesen Vorschlägen die Vorratsdatenspeicherung differenziert genug betrachten, um Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und andererseits auch dem Sicherheitsbedürfnis bei der Kriminalitätsbekämpfung entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Tack