Aktuell wird durch das BBergG die Förderung fossiler Brennstoffe und Fracking aktiv unterstützt und von der Regierung vorangetrieben. Wie sehen Sie das in der Zukunft?
Der Klimawandel ist im Gange. Die IEA hat eine klare Stellungnahme abgegeben, dass die weitere Förderung von Erdöl- und Erdgas unvereinbar mit dem 1,5°C Erderwärmungsszenario ist.
Die Argumentation „Brückentechnologie“ wurde mehrfach z.B. durch das DIW widerlegt. Dass Erdgas den Kohleausstieg begünstige und eine klimafreundlichere Alternative sei, ist nicht richtig. Dabei wurden die Methanleckagen nicht berücksichtigt. Auch der graue, blaue und türkise Wasserstoff, welche das fossile Geschäftsmodell verlängern würden, sind in der Gesamtbilanz nicht umweltfreundlich.
Sehr geehrte Frau A.,
das Bundesberggesetz ist ein technisch orientiertes Gesetz, um die Gewinnung von Bodenschätzen zu ermöglichen und zu regeln sowie die Sicherheit der Rohstoffgewinnung zu gewährleisten. In dieser Hinsicht ist es grundsätzlich technologieneutral. Die Regelungen zum Fracking wurden daher 2016 von der Bundesregierung im Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt. Danach ist das sogenannte unkonventionelle Fracking, also Maßnahmen in Schiefer-, Ton, Mergel- oder Kohleflözgestein, mit Ausnahme von vier möglichen wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen, verboten.
Mit Blick auf den Klimawandel hat sich die Bayerische Staatsregierung bereits eindeutig positioniert. Sie strebt die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 an. Grüner Strom und grüner Wasserstoff werden zentrale Säulen des Energiesystems der Zukunft sein. Sie stehen jedoch heute noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Es kann hier aber nicht gewartet werden, sondern es müssen die notwendigen Dinge parallel angestoßen und die entsprechenden Investitionen der Wirtschaft möglichst heute auf den Weg gebracht werden.
Um den Umbau zu beschleunigen und den Unternehmen, die in klimaneutrale Technologien investieren, Rechts- und Investitionssicherheit zu geben, ist es daher erforderlich, auf dem Weg zur Klimaneutralität mittelfristig noch Erdgas und ggf. auch andere Formen des Wasserstoffs einzusetzen. So ist zur Absicherung der schwankenden Erzeugung der Erneuerbaren Energien immer noch eine gesicherte Leistung als Backup notwendig, wenn der Wind nicht weht, und die Sonne nicht scheint. Diese Anlagen werden perspektivisch mit grünem Wasserstoff „befeuert“. Um die Versorgungssicherheit jederzeit sicherzustellen, ist jedoch heute und mittelfristig noch der Einsatz von Erdgas nötig.
Ähnliches gilt für den Einsatz von Wasserstoff in der Industrie. Die Chemie- oder die Stahlindustrie sollen bereits heute ihre Produktion auf Wasserstoff umstellen. Damit sie dies tun, darf die fehlende Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff kein „Showstopper“ sein. Auch andere Formen des Wasserstoffes, wie der aus Erdgas gewonnene türkise Wasserstoff, müssen im Zweifel zum Einsatz kommen können. Andernfalls werden die Unternehmen nicht investieren und für den Klimaschutz ist nichts gewonnen.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität muss dieser Wasserstoff dann mehr und mehr durch grünen Wasserstoff ersetzt werden, so dass man bis 2040 in Bayern und bis 2045 in Deutschland klimaneutral werden kann.