Frage an Kerstin Griese von Herbert K. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Giese,
Sie haben in Ihrer Antwort bzgl. des Kinderbonus zu Recht darauf hingewiesen, dass ab einem gewissen Einkommen der Kinderbonus durch die Einkommenssteuer de facto "zurückgezahlt" werden muss.
Aber warum sollen dann Unterhaltsleistende auf ihren halben Anteil verzichten ? Aufgrund der ungünstigeren Steuerklasse tritt dieser Effekt ja schon bei viel eher auf.
Ich zahle beispielsweise Unterhalt für 2 Kinder und bekomme jedes Jahr eine Steuererstattung, weil der hälftige fiktive Kinderbeitrag höher ist als das hälftige Kindergeld. Ich weiß also jetzt schon, dass ich in 2009 2 * 50 EURO = 100 EURO mehr ESt bezahlen muss, weil der hälftige Kinderbonus auf das Kindergeld addiert wird. Dann ist es doch auch gerecht, wenn ich diese 100 EURO auch bekomme, oder ? Denn ansonsten hätte ich das "Geschenk" selber bezahlt.
Wie gesagt, bin ich keineswegs ein Gutverdiener, der Effekt taucht in der Steuerklasse I schon bei mittleren Einkommen auf. Sie werden sich vorstellen können, dass man als unterhaltszahlender Vater finanziell nicht besonders gut darsteht. Warum also verlangen Sie von mir, dass ich Teile des Konjunkturpaketes II bezahlen soll ?
Guten Tag Herr Körner,
ich habe lediglich gesagt, dass ich es gut finde, wenn der Kinderbonus tatsächlich bei den Kindern ankommt. Leider ist es so, dass das Steuerrecht in oftmals ungerechter Weise zwischen Verheiraten und Unverheirateten differenziert. Dies ist meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß und sollte reformiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese