Frage an Kerstin Griese von Dörte F. bezüglich Familie
Liebe Frau Griese,
gerade wird oder wurde beschlossen, dass das Kindergeld ab Januar um 10 € erhöht wird. Über diese Nachricht freute ich mich, denn für mich als alleinerziehende Mutter ist jeder Euro Gold wert. Trotz einer guten Beschäftigung ist es für mich jeden Monat ein Kampf ums Überleben, wenn ich arbeitslos wäre und Hartz IV beziehen würde, würde es mir besser gehen, aber ich mag meine Arbeit und nicht dem Staat auf der Tasche liegen. Nun zu meinem Anliegen, da ich keinen Unterhalt vom Vater des Kindes erhalte, zahlt mir der Staat einen Unterhaltsvorschutz, heute nun flaterte ein Schreiben ins Haus in dem mir angekündigt wurde, das der Unterhaltsvorschuß für mein Kind auf Grund der Kindergelderhöhung gekürzt wird. Womit ist das denn zu rechtfertigen?
Mir und warscheinlich tausenden anderen Alleinerziehenden hat die Kindergelderhöhung nichts gebracht, aber den Vätern, die den Unterhalt an den Staat zurück zahlen müssen, den bringt es was, denn die nehmen meine Kindergelderhöhung mit und zahlen nun im Monat 10 € weniger.
Sehr geehrte Frau Franke-Dejanovic,
haben Sie schon einmal prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, den wir seit Oktober 2008 ausgeweitet haben? Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Bei dem auf Betreiben der SPD geschaffenen Kinderzuschlag geht es darum, erwerbstätige Eltern nachhaltig zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_1886.html .
Ich finde es sehr gut, dass Sie erwerbstätig sind. Ich weiß, dass es Alleinerziehende besonders schwer haben. Das ist der Grund dafür, dass die SPD dieser Gruppe verstärkt helfen will und sich zum Ziel gesetzt hat, die betroffenen Mütter in Arbeit zu bringen. Der Ausbau der Kinderkrippen, der jetzt endlich auch in Westdeutschland begonnen hat, schafft die Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Kind und Beruf.
Zu Ihrer Frage: Unterhaltspflichtig ist der Vater des Kindes. Die Höhe des Unterhalts wird nicht von der Politik festgesetzt, sondern von der Justiz, die sich dabei in der Regel an der vom dortigen Oberlandesgericht erstellten „Düsseldorfer Tabelle“ orientiert. Dabei wird das Kindergeld, das in der Regel dem nicht unterhaltspflichtigen Elternteil ausgezahlt wird, angerechnet. Denn dem unterhaltspflichtigen Elternteil steht die Hälfte des Kindergeldes zu. Beim Unterhaltsvorschuss, der eine freiwillige Sozialleistung des Staates ist, wird analog dazu vorgegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese