Frage an Kerstin Griese von Peter F. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Griese,
leider haben Sie in Ihrer Reaktion auf meine Frage die Frage nicht beantwortet. Sie behaupten, nur der Vermieter hätte die Möglichkeit, eine umweltfreundliche Heizung wie Fernwärme einzubauen. Das stimmt so nicht. Wenn die Kosten der dieser umweltfreundlichen Versorgung höher sind, als z. B. bei Erdöl, darf der Vermieter nicht umstellen. Ich wollte von Ihnen wissen, ob Sie wie ich der Meinung sind, dass im Sinne des Umweltschutzes nicht hier eine Änderung erforderlich wäre, damit Vermieter eine umweltfreundliche Energie, wie Fernwärme nutzen können. Angeblich war das doch Ihr Ziel bei der geplanten Aufteilung der CO2 Kosten. Solange der Vermieter die Möglichkeit einer freien Entscheidung zum umweltbewussten Handeln weiterhin nicht hat, kann Ihr Wunsch nach Aufteilung der CO2 Kosten nur als Umverteilung der Energieverbrauchskosten auf die Vermieter gedeutet werden.
Sehr geehrter Herr Friedsam,
tatsächlich entscheidet der Eigentümer und nicht der Mieter oder die Mieterin, ob ein Haus eine veraltete oder eine modernisierte Heizungsanlage hat. Deswegen ist es gerechtfertigt und im Sinne des Klimaschutzes, dass ein Wohnungseigentümer am CO₂-Preis beteiligt wird.
Die Umstellung einer Heizungsanlage bedeutet zunächst einmal höhere Investitionskosten, die aber mittelfristig geringere Verbrauchskosten zur Folge haben. Ich setze mich dafür ein, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die Eigentümer klare Anreize bekommen, diesen Schritt zu mehr Klimaschutz zu gehen.
Kanzlerkandidat Olaf Scholz und die SPD haben sich in ihrem Zukunftsprogramm das Ziel gesetzt, dass bis 2030 fünf Millionen Häuser über innovative Heiz- und Energiesysteme versorgt werden. Wir versprechen, Investitionen in Wärmenetze staatlich zu fördern. Denn auch der Gebäudesektor muss schrittweise CO₂-neutral werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese