Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Brigitte M. •

Frage an Kerstin Griese von Brigitte M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Griese,

Mit der neuen Unterhaltsregelungwird sichergestellt, dass der Unterhalt genau wie bisher auch nach den ersten drei Lebensjahren an eine Mutter (Vater) bezahlt werden muss.

Damit wird doch nur ereicht:

Es ändert sich nichts an den Regeln des Unterhalts. Wo sind denn die Grenzen gesetzt, inwieweit ein Elternteil die geplante Dreijahresgrenze des Unterhalts überschreiten kann? Wenn ein Gericht der Meinung ist, dass der Unterhalt an den jeweiligen Elternteil (nicht die Kinder) über die drei Jahre hinaus gezahlt werden muss, wird es nach der jetzigen Willkür so aussehen, dass sich in der Tat gar nichts verändern wird. Jede Mutter wird es bei Gericht so biegen, wie esschon immer war, dass sie nicht arbeiten gehen muss und der Vater weiterhin bezahlt.

Es werden nur wieder zusätzliche Kosten generiert, und für diese Kosten müssen wir letztendlich alle aufkommen. Verlierer sind dann wiederum unsere Kinder, wie immer. Da muss man sich doch Fragen wie es dazu kommt, dass in Deutschland kein Volksaufstand entsteht.

Ferner:

Da nach der alten Regelung das Kind sowie die Mutter Unterhalt bekommen haben, konnte der Vater bei der Steuererklärung seinen gezahlten Unterhalt absetzen.

Nun ist es dann aber so, dass für die Frau/ en nichts mehr bleibt und alles an die Kinder geht, da einfach nicht mehr da ist.

Da Kindersunterhalt nicht absetzbar ist, fügen sie den Familien einen Schaden zu. Denn die Steuerrückzahlung fehlt den Familien.

Bitte nehmen Sie hierzu Stellung.

Mit freundlichen Grüssen
B. Meisters

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meisters,

sicherlich gibt es auch Gerichtsurteile, die man persönlich falsch findet und über die man sich ärgert. Grundsätzlich habe ich aber volles Vertrauen in die deutschen Gerichte und gehe davor aus, dass man dort nichts „biegen“ kann.

Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechtes stellen wir eindeutig die Kinder in den Vordergrund. Deshalb halte ich es für sehr positiv, und es wird auch denjenigen helfen, die in einer zweiten Ehe oder Beziehung Kinder haben.

Die steuerliche Absetzbarkeit von den Kosten für Kinder wurde in den letzten Jahren unter Beteiligung der SPD deutlich verbessert. Zuletzt hat die SPD durchgesetzt, dass die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Ich halte es für den richtigen Weg, dass diese Steuervergünstigungen unabhängig davon gelten, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Eine spezielle steuerliche Absetzbarkeit von Kosten, die nur getrennt lebenden Eltern entstehen, halte ich hingegen für weniger sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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