Frage an Kerstin Griese von Johanna M. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Griese,
mittlerweile hat der Bundesrat seine Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz veröffentlicht.
Die Empfehlungen des Finanzausschuss gehen in Richtung Vermittlungsausschuss.
In der breiten Öffentlichkeit wurde von Seiten der Regierung immer wieder zugesichert, dass alles dafür getan wird, dass es zu keinen Verzögerungen in der Gesetzgebung kommt und es wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft tritt.
Wie kann es zu einer solchen Situation kommen? Warum hat die Bundesregierung nicht vorzeitig reagiert?
Wissen Sie, dass das Gesetz von einem großen Teil der Bevölkerung verfolgt wird, in den Medien wurde es vielfach bereits so kommuniziert als ob es bereits in Kraft getreten wäre. Woher kommt diese Entwicklung? Wissen Sie, dass an diesem Gesetz Existenzen hängen? Die jetzige Gesetzgebung ist nicht länger tragbar, die Ausbeutung ganzer Familien unwürdig, es werden ganze Familien zerstört und in Ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Wie schätzen Sie das weitere Verfahren ein? War das ganze nur ein Spiel der Politik mit den Hoffnungen von Millionen Mitbürgern?
Mit freundlichen Grüßen
J. M.
Sehr geehrte Frau M.,
das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde im Deutschen Bundestag bereits in 2./3. Lesung beraten und kann daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. Aus meiner Sicht ist der Bundestag in seiner Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales dem Anliegen der Länder aber bereits entgegengekommen. In dieser heißt es:
„Wir sind davon überzeugt, dass die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform auf Basis vorhandener amtlicher Daten solide berechnet worden sind. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthält und damit die voraussichtlichen finanziellen Folgen eher über- als unterzeichnet.
Auch wenn die finanziellen Auswirkungen für Bund und Länder (Kommunen) im Angehörigen-Entlastungsgesetz einen ausgewogenen Gesamtkompromiss darstellen, verkennen wir nicht, dass diese Maßnahmen zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen, da den Trägern der Sozialhilfe, die die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII gewähren, der finanzielle Rückgriff auf die Kinder und Eltern pflegebedürftiger Menschen weitgehend nicht mehr möglich sein wird.
Vor dem Hintergrund der insbesondere von kommunaler Seite vorgetragenen Befürchtungen über die künftige Entwicklung der Mindereinnahmen aufgrund des Zurückdrängens des Unterhaltsrückgriffs unterhaltspflichtiger Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen für die Träger der Sozialhilfe, die die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII gewähren, ist es aus unserer Sicht geboten, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation der im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen der Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs bis zum Jahr 2025 vornimmt.“
Ich hoffe daher wie Sie, dass der Bundesrat unter Berücksichtigung der oben genannten Empfehlung den Gesetzentwurf am 29. November verabschiedet, damit dieser zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese