Frage an Kerstin Griese von Walter Sascha D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Griese,
bezugnehmend auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz haben Sie und auch Frau Baehrens mehrfach betont, dass die Länder bzw. Kommunen bereits Entlastungen durch den Bund durch die beiden Pflegestärkungsgesetzen erhalten haben.
Warum sperren sich dennoch die Kommunen massiv gegen das neue Gesetz?
Unterhaltsverpflichtete Angehörige leisten Steuer- und auch Sozialversicherungsabgaben. Erschwerend kommt hinzu, dass sie dann auch noch zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden und dadurch massiv finanziel und auch in der persönlich Lebensplanung belastet und eingeschränkt werden.
Wie wollen Sie da generationsübergreifende Altersarmut verhindern?
Können Sie sich vorstellen, wie sehr die unterhaltverpflichteten Angehörigen eine Entlastung herbeisehnen?
Können Sie sich vorstellen, welches Leid es in den Familien gibt?
Das Gesetz erhält eine öffentliche breite Zustimmung zu dem Vorhaben. Das müssen doch auch die sog. Volksparteien erkennen!
Die Bürger erkennen aber auch, wie vom Staat systematisch (siehe Maut, Berliner Flughafen etc.) Geld versenkt wird, aber für die Leistungsträger der Gesellschaft kein Geld für eine Entlastung vorhanden sein soll.
Ich kann es daher überhaupt nicht nachvollziehen, dass über die Finanzierung gestritten wird oder gar das Gesetz dadurch in Gefahr ist!
Was passiert, wenn es keine Einigung zwischen BT und BR geben wird und der Vermittlungsausschuss angerufen wird?
Sehen Sie noch die Möglichkeit, dass das Gesetz zum 01.01.2020 ggfs. auch rückwirkend in Kraft tritt?
Wird es bei der Abstimmung im BT und BR einen parteiübergreifenden Fraktionszwang (in der SPD und der GroKo) geben können?
Mit freundlichen Grüßen
D.
Sehr geehrter Herr Dachsler,
das Angehörigenentlastungsgesetz ist ein wichtiges Vorhaben, es erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern.
Wir haben dieses zentrale Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist finanziell solide gerechnet.
Das Angehörigenentlastungsgesetz wird jetzt im Bundestag und im Bundesrat beraten, dabei werden sowohl inhaltliche als auch Fragen der Finanzierung diskutiert. Ich kann dem Ergebnis der Beratungen nicht vorgreifen, aber ich kann Ihnen versichern, dass es nach wie vor das Ziel ist, das Gesetz zum 1. 1. 2020 in Kraft treten zu lassen. Viele Angehörige Pflegedürftiger warten darauf.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese