Frage an Kerstin Griese von Wolfgang A. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Griese,
vielen Dank für die Arbeit und Zeit, die Sie für die Beantwortung meiner Frage vom 21. Januar aufgewandt haben. Bedauerlicherweise sind Sie auf den Kern meines Anliegen nur unzureichend eingegangen, schwenkten vielmehr gleich zum Oberbegriff Familienförderung um.
Mir geht es aber ganz konkret um die Zahlväter und prozentual wenigen Zahlmütter, die in unserem Land von der Politik bislang vergessen wurden. Die teilweise sehr hohen Kinderbetreuungskosten an den Besuchswochenenden und Ferien (kostspieliges Abholen der Kinder vom weit entfernten Wohnsitz der Mutter, Verpflegungsmehraufwand etc.) können steuerlich leider NICHT ABGESETZT werden! Diesbezüglich warten wir seit 1993 auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, damit die hohen Kinderbetreuungskosten geschiedener Zahlväter und -mütter steuerlich endlich anerkannt werden.
Was nützt die beste Familienförderung, wenn bei einer 50-prozentigen Scheidungsrate geschiedene Väter teils völlig verarmen oder den Kontakt zu ihren Kindern abbrechen (müssen), weil sie es sich finanziell nicht mehr leisten können. Bei solchen Zukunftsaussichten ist es nicht verwunderlich, wenn Männer in unserem Land keine Kinder mehr wollen. Ganz abgesehen vom menschlichen Leid, wenn Scheidungskinder und Väter keinen Kontakt mehr miteinander haben. ÜBER DIE FINANZIELLEN SCHWIERIGKEITEN VIELER ZAHLVÄTER UND -MÜTTER UND DEREN ENTLASTUNG SOLLTE DIE POLITIK IM SINNE DER KINDER GANZ ERNSTHAFT NACHDENKEN UND NICHT NUR DEN FOKUS IHRER BETRACHTUNGEN AUF DIE FAMILIENFÖRDERUNG IM ALLGEMEINEN LEGEN!
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort zu dieser gravierenden Problematik.
Herzlichen Dank.
Freundliche Grüße sendet Ihnen
Wolfgang Adamek, Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband e.V.
Sehr geehrter Herr Adamek,
warum ich ihre Frage, die im Kern ausstehende Gerichtsentscheidungen berührt, nicht im Detail beantworten kann und will, habe ich bereits erläutert.
Sämtliche familienpolitische Leistungen, die wir in den letzten Jahren neu eingeführt haben, werden unabhängig davon ausgezahlt, ob die Eltern verheiratet oder unverheiratet sind. Dies gilt auch für die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Ich halte diese Politik für richtig, denn sie ist die Anerkennung einer gesellschaftlichen Realität. Immerhin haben etwa ein Viertel aller Kinder unverheiratete Eltern. Eine darüber hinausgehende spezielle finanzielle Familienförderung für geschiedene Eltern kann ich mir hingegen nicht vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese