Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von Johannes S. •

Frage an Kerstin Griese von Johannes S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Frau Griese,

ist es gesetzlich und juristisch völlig in Ordnung, wenn nach 5 Jahren Ehe (plus einem Trennungsjahr) der Mann, bei dem ein 8-jähriger Junge aus der gemeinsamen Ehe lebt, vollen Unterhalt für seine geschiedene Frau (+Tochter) zahlen muss, wenn bei ihr die gemeinsame 7-jährige Tochter lebt oder widerspricht es dem Grundgesetzleitartikel ´ Alle Menschen sind gleich´ ?
Die Frau hat auch eine abgeschlossene Berufsausbildung (gute Beschäftigungslage), zieht es aber (46-jährig) vor zu studieren und sich um die Tochter ´zu kümmern´, während die Richter dem Mann volle Arbeit zumuten, damit er den Unterhalt bestreiten kann.

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steigner,

als Bundestagsabgeordnete kann ich Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Auch obliegt es mir nicht, Entscheidungen von Gerichten zu kritisieren.

Ich kann Ihnen nur dahingehend antworten, was politisch in diesem Bereich geplant ist. Die Bundesjustizministerin hat eine Initiative gestartet, mit der das Unterhaltsrecht reformiert werden soll. Dadurch würde die Rechtslage besser an die gesellschaftliche Realität angepasst.

Als Vorsitzende des Familienausschusses unterstütze ich den Ansatz, dem Kindeswohl Vorrang einzuräumen und dieses durch die Änderung der unterhaltsrechtlichen Rangfolge zu stärken. Als zeitgemäß schätze ich es ein, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken. Die angestrebte Gesetzesänderung verfolgt eine Stärkung des Kindeswohls.

Allerdings stößt die von Brigitte Zypries angestoßene Reform auch auf Widerstand. Konservative Kreise etwa in der katholischen Kirche und der Union befürchten, dass dadurch der Wert der Ehe gemindert würde. Gleichzeitig stehen sie einer Erwerbstätigkeit von allein erziehenden Müttern skeptisch gegenüber. Deswegen ist momentan noch nicht absehbar, wann diese Reform im Bundestag beschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

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