Frage an Kerstin Griese von Dieter E. bezüglich Verkehr
Guten Tag Frau Griese,
anscheinend wird weiter die Privatisierung der Autobahnen von einigen Parteien vorangetrieben mit immer undurchsichtigeren Varianten. Diese reichen von Privatbeteiligungen an einer staatlichen Autobahngesellschaft über Mautgebühren für die Benutzer bis hin zu ÖPP-Modellen. Damit werden nach meiner Meinung Verantwortlichkeiten für staatliche Aufgaben verlagert, den Einflussmöglichkeiten der Öffentlichkeit entzogen und in das Belieben wirtschaftlicher Interessen gestellt. Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr Evertz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Vorschläge zur Privatisierung von Autobahnen sind von Finanzminister Schäuble eingebracht worden. Die SPD-Bundestagsfraktion und der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel haben sich dagegen ausgesprochen. Die SPD will die Investitionen des Bundes besser steuern, lehnt aber eine Privatisierung der Bundesfernstraßen ab. Ich finde es wichtig, dass der Staat die zentrale Infrastruktur in seinen Händen behält. Die Privatisierungspläne halte ich deswegen für wenig hilfreich. Dass es bei komplexen infrastrukturellen Projekten auch zu Kooperationen zwischen Unternehmen und dem Staat kommen kann, lehne ich nicht grundlegend ab, setze mich aber für transparente Verfahren ein und dass diese Projekte realistisch und kritisch bewertet werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür stark machen, dass in den Kabinettsentwurf eingebrachten Grundgesetzänderungsvorschläge das Ziel der staatlichen Hoheit im Bereich der Bundesfernstraßenfinanzierung verankert wird. Der Entwurf sieht vor, dass „der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen erhält. Er kann sich zur Erledigung dieser Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Ziel der Regelungen ist die Beseitigung der bestehenden erheblichen Reibungsverluste durch eine Entflechtung von Landes- und Bundeszuständigkeiten. Die Schaffung von deutlich effizienteren Strukturen sichert die Zukunftsfähigkeit des Verkehrsnetzes. Das unveräußerliche Eigentum am Streckennetz und der Gesellschaft privaten Rechts wird im Grundgesetz festgeschrieben, das heißt das Eigentum liegt vollständig beim Bund.“ Die SPD-Fraktion prüft derzeit, ob diese Formulierung eine Teilprivatisierung rechtskräftig ausschließt.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese