Frage an Kerstin Griese von Henny K. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Kerstin Griese,
immerhin sind Sie im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, deshalb wüsste ich gern, wie Sie dazu stehen, dass mit Drucksache 16/12910 ein Jungen diskriminierender Gesetzentwurf eingebracht wurde, der bewusst Jungen den Schutz vor Genitalverstümmelung vorenthält.
Körperverletzungen an Mädchen erhielten so einen eigenen Straftatbestand, Körperverletzungen an Jungen, bei denen dieselbe Argumentation greifen würde, würden ignoriert. Ich bin der Meinung, dass Menschenrechte unteilbar bleiben sollten. Sind Sie derselben Meinung?
Oder soll durch Beschneidung Jungen hier einmal mehr Gewalterfahrung als ganz normaler Teil ihrer männlichen Initiation zugemutet werden ?
Werden Sie sich dafür einsetzen das Wort „weiblich“ aus dem Entwurfssatz
„3. die weiblichen Genitalien teilweise oder ganz verliert oder diese auf andere Art verstümmelt werden oder “
zu streichen und die Formulierung in
„3. die Genitalien teilweise oder ganz verliert oder diese auf andere Art verstümmelt werden oder “
abzuändern?
Dadurch würden Frauen und Mädchen nicht geringer geschützt, dafür aber Jungen der gleiche Schutz zugestanden.
Freundliche Grüße von Henny Kadner
Sehr geehrter Herr Kadner,
eine Beschneidung, wie sie religiös-kulturellen Rahmen bei Jungen vollzogen wird, ist in keiner Weise mit der bei Mädchen ausgeübten Genitalverstümmelung, bei der weibliche Geschlechtsteile teilweise oder ganz entfernt werden, zu vergleichen. Dies ist der Grund dafür, dass bereits nach der heutigen Rechtslage die Genitalverstümmelung zweifelsfrei als Körperverletzung bestraft wird. Die von Ihnen angesprochene Gesetzesinitiative fordert, dieses Delikt als "schwere Körperverletzung" zu verfolgen, die Verjährungsfrist später einsetzen zu lassen und die Auslandsstrafbarkeit sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese