Kerstin Griese MdB
Kerstin Griese
SPD
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Frage von winfried s. •

Frage an Kerstin Griese von winfried s. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,

was tun Sie damit endlich bei den kirchlichen Trägern die Mitbestimmung greift und Tarifverträge umgesetzt werden? Die Kirchen sind die größten Arbeitgeber im sozialen Bereich und die sträuben sich gegen vernünftige Tarifverträge, welch ein Widerspruch!
Aktuell Bethel und das Johanneswerk in Bielefeld.

mfg
W Schmidt

Kerstin Griese MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

die Kirchen gehen bei der Festlegung von Arbeitsvertragsregelungen und der Vergütung einen so genannten Dritten Weg. Dabei geht es darum, sich in paritätisch besetzten Gremien über die Regelungen des kirchlichen Dienstes einvernehmlich zu einigen. Dieses kirchliche Arbeitsrecht folgt aus dem besonderen rechtlichen Status der Kirchen.

In der evangelischen Kirche entscheiden paritätisch besetzte arbeits- und dienstrechtliche Kommissionen mit Zwei-Drittel-Mehrheit, gegebenenfalls entscheidet ein ebenso paritätisch besetzter Schlichtungsausschuss. Nur in Berlin / Brandenburg / Oberlausitz sowie Nordelbien gibt es Tarifverträge, während in der Pfalz staatliches Tarifrecht übernommen wird. In der katholischen Kirche gibt es verschiedene Kommissionen, die aber lediglich Vorschläge machen können. Die Entscheidung liegt jeweils beim Bischof. In der evangelischen Kirche gibt es ein Mitarbeitervertretungsgesetz, das sich am Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsgesetz anlehnt. In der katholischen Kirche gilt eine Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretung.

Ich trete dafür ein, dass die Kirche die legitimen Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achtet. Das kann sowohl durch Tarifverträge als auch den dritten Weg paritätisch besetzter Gremien geschehen.

Meines Erachtens sind die Kirchen ein Vorbild und müssen daher soziale Standards und Mindestlöhne beachten und sich arbeitnehmerfreundlich verhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Griese

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