Frage an Kersten Steinke von Michael P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau MdB Naumann,
in einer (mir bereits vorangekündigten) Beschlussfassung des
Pet.-Ausschusses i.R. meiner Beschwerde gegen die vollmachtlose
Vetternwirtschaft der Bundesgesellschaft BVVG
Pet 2-16-08-645-027475
heißt es offenbar :
"Der Petitionsausschuss überweist die Petition dennoch dem
Bundesfinanzministerium, soweit es um die vollmachtlose Vertretung durch den genannten Rechtsanwalt geht. Auch aus Sicht des Petitionsausschusses erscheint es fragwürdig, dass diejenige Person, zu deren Gunsten letztendlich der notariell beglaubigte Kaufvertrag geschlossen wurde, auf Seiten der verkaufenden BVVG handelte.
Auch wenn damit Verkäufer und Käufer nicht formell identisch gewesen sind, ist es durchaus nachvollziehbar, dass für Dritte der Anschein von "Vetternwirtschaft" entstehen muss. Insbesondere weil es sich hier um den Verkauf verbilligten Landes handelte, hätte dieser Anschein von vornherein verhindert werden müssen".
Meine Fragen:
1. Wird die Bundesregierung diese dokumentierte und vollmachtlose
Vetternwirtschaft (!) der BVVG auf Basis der Überweisung des
Pet.-Ausschusses lückenlos aufklären und dann abstellen ??
2. Warum werden AfA-Mitglieder vor dem Gesetz (EALG) "exklusiv" auf derart dreiste und unerträgliche Art und Weise ungleich behandelt (s. Link) ? - http://www.afa45-49.de/index6.htm - Wie Sie nunmehr vielleicht wissen werden, wurden die dem Pet.-Ausschuss lückenlos dokumentierten BVVG-Vetternverträge vom Braunschweiger EALG-Fachanwalt und vormaligen Vorstand dieses - im Deutschen Bundestag akkreditierten - Lobbyverbandes Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) persönlich ausgefertigt.
3. Stoppen Sie diese AfA-BVVG-Machenschaften ?
4. Wie geht es mit meiner Pet. weiter ???
PS:
- Ich halte die lückenlos dokumentierten vollmachtlosen Machenschaften über Drittländer für die SPITZE DES EISBERGS !
5. Erkennen Sie die wahre Tragweite dieser vollmachtlosen BVVG-Vetterngeschäfte ? - Und falls ja: - WAS WERDEN SIE NUNMEHR DAGEGEN WIRKLICH KONKRET TUN ???
MfG
M. Pfeiffer
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
als Vorsitzende des Petitionsausschusses vertrete ich die mehrheitliche Meinung des Petitionsausschusses.
Ihre Petition über Vorgänge um eine Grundstücksveräußerung durch die BVVG, die auf Erbschaftsangelegenheiten von enteignetem Alteigentum nach 1945 zwischen ihrer Mutter, ihrem Onkel, einem Vetter des Onkels und dem Sohn des Vetters basiert, wobei der Vetter auch noch als der vollmachtlose Rechtsanwalt der BVVG agierte, wurde positiv beschieden und dem BMF überwiesen, soweit die vollmachtlose Vertretung beim Kaufvertrag betroffen ist.
Wie Sie bereits in der Ihnen zugegangene Beschlussbegründung mitgeteilt bekommen haben, sieht sich der Petitionsausschuss außerstande, die zivilrechtlichen Dispute zwischen der Mutter des Petenten und dem Onkel des Petenten zu bewerten. Insbesondere kann von hier aus nicht beurteilt werden, ob das Vermächtnis des Großvaters des Petenten zu Gunsten der Mutter des Petenten tatsächlich auch beinhaltet, dass der Ausgleichsleistungsanspruch auf die Mutter des Petenten übergegangen ist. Die vorliegende Formulierung des Testaments sowie auch des Abtretungsvertrages vom 15.03.1994 könnte auch bedeuten, dass lediglich Entschädigungsansprüche bezüglich der Enteignung übertragen werden sollten. Diese Frage ist jedoch nicht vom Petitionsausschuss, sondern nur von den dafür berufenen Zivilgerichten zu klären.
Ihre Fragen zur Vetternwirtschaft können nur durch das BMF geklärt werden, an der die Petition überwiesen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann