Frage an Kersten Steinke von Torsten W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Naumann,
wie haben Sie es geschafft, als Abgeordnete der Linken, die von den "Volksparteien" ja sehr stiefmütterlich behandelt werden, Vorsitzende eines Ausschusses zu werden? Erachtet die große Koalition öffentliche Petitionen als so unwichtig, dass sie dem Ausschuss keine Beachtung schenkt und es ihr deshalb egal ist, wer Vorsitzender wird? Was passiert mit von Bürgern eingereichten Petitionen? Welche Vorgaben bestehen, um ein Rederecht vor dem Petitionsausschuss zu bekommen? Was passiert danach? Landen die Petitionen alle im Müll und werden fortan ignoriert? Hat eine von Bürgern eingereichte öffentliche Petition jemals Konsequenzen gehabt, beispielsweise indem der Bundestag ein Gesetz im Sinne der Petition erlassen hat?
Ist der Petitionsausschuss nicht in Wahrheit ein Placebo, um so zu tun, als interessiere man sich für die Bürger?
Mit freundlichen Grüßen,
Torsten Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
Vorsitzende/r eines der bestehenden 22 Ausschüsse wird man nach einem bestimmten Wahl- und Losverfahren, das entsprechend den Wahlergebnissen die Vorsitze gerecht auf die Fraktionen aufteilt. Die Fraktion Die Linke hat übrigens auch den Vorsitz über den Gesundheitsausschuss. In der Geschichte des Petitionsausschusses haben bisher alle Fraktionen einmal den Vorsitz gehabt. Im Internet http://www.bundestag.de/petitionen.html
finden Sie u.a. die rechtlichen Grundlagen, die Geschichte, die Ausschussmitglieder, Audios und Videos zu öffentlichen Anhörungen, Pressemitteilungen, Jahresberichte und Formulare zur Einreichung einer Petition oder öffentlichen Petition. Darüber hinaus können Sie sich auch Informationsmaterialien und Broschüren einzelner Jahresberichte zuschicken lassen und diese im Internet anfordern.
Keine Beschwerde oder Bitte wird als unwichtig erachtet oder wandert gar in den Müll. Jede Petition wird von den mehr als 70 Sach- und MitarbeiterInnen des Petitionsausschussdienstes bearbeitet und durch den Petitionsausschuss beschieden. Bei rund der Hälfte aller Petitionen wird ein Berichterstatterverfahren durchgeführt, in denen Abgeordnete verschiedener Fraktionen über die Petition im Ausschuss berichten. Sehr erfolgreich ist der Modellversuch „Öffentliche Petitionen“, der am 13. Oktober 2008 ständig in den Wirkbetrieb übergegangen ist. Auch den Bearbeitungsstand, die Stellungnahmen der Bundesbehörden und die Beschlussbegründung des Ausschusses sind bei den Öffentlichen Petitionen im Internet einsehbar.
Petenten erhalten in öffentlichen Ausschusssitzungen Rede- und Fragerecht, sofern Sie aufgrund einer eingereichten Öffentlichen Petition vom Petitionsausschuss eingeladen worden sind. Im Normalfall sind die Sitzungen des Petitionsausschusses nicht öffentlich, da es zu einem großen Teil auch um Petitionen geht, die Privatpersonen und nichtöffentliche Probleme betreffen.
Positive Beispiele von Petitionen, die zu einer politischen Lösung bis hin zu Gesetzesänderungen geführt haben, sind in den jeweiligen Jahresberichten nachzulesen.
Mit freundlichen Grüßen Kersten Naumann