Frage an Kersten Steinke von Martin A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betr. Öffentliche Petition(en)
Weshalb wird das Ergebnis (und vielleicht auch die Begründung) einer öffentlichen Petition nicht auch offentlich nachlesbar veröffentlicht ?
Gibt es eine Möglichkeit, dies zu erfahren, wenn man nicht der Einreicher der Petition ist ?
Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,
bei öffentlichen Petitionen wird natürlich auch das Ergebnis ins Internet eingestellt, sofern das Petitionsverfahren abgeschlossen ist. Klicken Sie auf eine öffentliche Petition in der Tabelle unter http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/list_petitions.asp?Offset=0 , bei der unter „Stand des Verfahrens“ angegeben ist: „Petitionsverfahren abgeschlossen“.
Der dann im Tabellenkopf angegebener Button „Stand der Bearbeitung“ öffnet ein weiteres Fenster, in dessen Text das blau geschriebene Wort „Begründung“ ebenfalls angeklickt werden muss. Es erscheint die Beschlussbegründung des Petitionsausschusses im pdf-Format. In dieser Begründung findet sich am Ende auch immer das mehrheitliche Votum des Petitionsausschusses. Allerdings sind in der Mehrheit der Fälle nicht die Voten der Opposition aufgeführt, es sei denn die entsprechende Fraktion hat ein bestimmtes Verfahren aufgerufen; Zitat aus den Grundsätzen: „8.2.2 Aufruf der Begründung für die Beschlussempfehlung Die Begründung für die Beschlussempfehlung wird in der Ausschusssitzung nur ausnahmsweise aufgerufen, insbesondere wenn im Einzelfall die Ablehnung eines Antrages zur abschließenden Erledigung in die Begründung aufgenommen werden soll.“ Zitat Ende.
Die Einsicht in die Begründung ist für alle Internetnutzer möglich,
nicht nur für den Petenten selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann