Frage an Kersten Steinke von Falk Steffen K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Naumann,
ich bin beruflich viel auf Autobahnen unterwegs, und erlebe die rücksichtslose und endloslangen Überholvorgänge der LKW´s.
Speziell in den 2-spurigen Abschnitten, wo ein Ausweichen der PKW´s nicht möglich ist kommt es ständig zu lebensgefährlichen Situationen.
Ich verstehe, daß der Bund nicht so schnell die Fahrspuhrenanpassung und die Neubauten vorantreiben kann, wie das Verkehrsaufkommen wächst. Aber der Bund könnte durch ein generelles LKW-Überhohlverbot auf allen 2-spurigen Stereckenabschitten und auf stark frequentierten 3-spurigen Abschnitten Abhilfe schaffen.
Wie kann ein solcher Gesetzesentwurf auf die Wege gebracht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Falk Steffen Kulp
Sehr geehrter Herr Kulp,
mit der zunehmenden Belastung unseres Autobahnnetzes durch Transportfahrzeuge jeglicher Provenienz ist der Platz auf der Autobahn generell eng geworden. Die sogenannten «Elefanten» überholen Kollegen ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, die nur wenige Stundenkilometer langsamer sind als sie selbst. Die Überholspur wird für mehrere Kilometer dicht gemacht; Minimalabstände zu anderen Fahrzeugen werden nicht eingehalten. In Extremfällen werden korrekt fahrende Verkehrsteilnehmer gar durch bedrohlich geringe Abstände eingeschüchtert oder fast von der Bahn gedrängt.
Die LKW-Unfälle insgesamt haben zugenommen und es ist im Interesse der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses nötig, mit weiteren Maßnahmen die Senkung des Unfallrisikos mit LKW`s zu erreichen.
Positive Beispiele, wie auf dem zweispurigen Autobahnabschnitt auf der A 24 zwischen Dreieck Havelland und Dreieck Wittstock, wo es tagsüber ein Überholverbot für LKW gibt, zeigen ganz deutlich, dass das Unfallrisiko spürbar gesenkt werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit das Überholverbot für LKW mit anderen Vorschriften, wie z.B. einer Geschwindigkeitsbegrenzung bei 130 km/h für PKW zielführend wäre. Auch dafür gibt es auf diesem Autobahnabschnitt seit Jahren eine gute Bilanz. Allerdings bedarf es tatsächlich einer bundeseinheitlichen Regelung. Bisher regeln teilweise einige Bundesländer das Überholverbot, aber sehr unterschiedlich. Die Fraktion DIE LINKE befindet sich noch im Diskussionsprozess, ob und wie geregelt werden könnte.
Gesetzesentwürfe könnten vom Verkehrsministerium, Bundesrat oder eine der fünf Fraktionen eingebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann