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Kersten Steinke
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Kersten Steinke von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Naumann,

es geht um unfaire Verfahren bei der Bearbeitung von Petitionen.
Auf
meine Mail in Abgeordnetenwatch an Frau Gabriele Frechen vom 3.1.08 wird hingewiesen.

Der Petitionsausschuss behauptete bei der Zurückweisung meiner Petition betr. Streichung der Kirchensteuersubvention, daß die Kirchensteuer aus rechtlichen Gründen

un(!)begrenzt

absetzbar sein muß.

Es wurden nur Stellungnahmen von Befürwortern dieser Auffassung eingeholt.
Der Sachverständigenrat der Bundesregierung, die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und das Kieler Institut für Weltwirtschaft fordern aber schon seit längerer Zeit einen

begrenzten(!)

Abzug der Kirchensteuer.
Auf http://www.kirchensteuern.de/SubventionierungGezahlterKirchensteuern.htm und http://www.insm.de/Umfragen___Studien/Studien/Studien/Studie__Konzept_zum_Subventionsabbau.html
wird hingewiesen.

Die Einseitigkeit bei der Einholung der Stellungnahmen findet ihre Erklärung in folgender Feststellung des Petitionsausschusses:
Die Kirchenzugehörigkeit ist tief in der menschlichen Seele verwurzelt und unterliegt nicht der beliebigen Verfügung des Steuerpflichtigen.
Wäre diese Feststellung richtig, könnte es das konfessionslose Drittel der deutschen Bevölkerung nicht geben. Das wußten natürlich auch die Abgeordneten im Petitionsausschuss. Daß dennoch diese Sätze geschrieben wurden, ist entlarvend.

Wie verhalten Sie sich in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Petitionsausschusses, wenn Sie bemerken, daß eine Petition nicht korrekt bearbeitet wird?
Wie kann der sich aus dem Grundgesetz ergebende Anspruch von Petenten auf korrekte Bearbeitung der Petitionen durchgesetzt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Internas von nichtöffentlichen Petitionen kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht eingehen. Das hat Ihnen eine Mitarbeiterin auch bereits im Telefonat erläutert.
Was eine unfaire Behandlung einer Ihrer Petitionen betrifft, kann ich Ihnen nicht folgen. Das Berichterstatterverfahren, die Ausschussberatung und Abstimmung im Petitionsausschuss sind ordnungsgemäß entsprechend den „Grundsätzen und Richtlinien für die Behandlung von Petitionen an den Deutschen Bundestag“ verlaufen. Die Entscheidungen über die Beschlussbegründung einer Petition werden wie im Plenum mehrheitlich gefällt. Das Bearbeitungsverfahren ist nicht zu beanstanden. Wenn Petenten mit den Argumentationslinien und Auslegungen der Bundesregierung in ihren Stellungnahmen bzw. in den Beschlussbegründungen nicht folgen können, so bestehen die Möglichkeiten
- eines Widerspruchsverfahrens, sofern eine Petition im einfachen Verfahren (ohne Berichterstattung durch zwei Fraktionen) abgeschlossen wurde oder
- einer erneuten Petitionsstellung. Darüber hinaus bleibt es Ihnen unbenommen sich direkt an die Bundesbehörden selbst, an die einzelnen Bundestagsfraktionen und/oder an die Öffentlichkeit zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Naumann