Frage an Kersten Steinke von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Naumann,
seit über zwei Jahren muss Geflügel im Zuge der Vogelgrippebekämpfung (mit Ausnahmegenehmigungen)eingesperrt werden, damit es nicht mit Zug- bzw. Wildvogelkot in Kontakt kommt. Bislang hat sich die kühne Theorie der Vogelgrippeverbreitung durch Zugvögel vom BMELV und FLI nicht bewahrheitet, viel plausibler ist die Virusverbreitung durch die Massentierhaltung und ihren Warenstrom.
Trotzdem müssen Rassegeflügelzüchter mit artgerechter Geflügelhaltung einstallen und so ihre Tiere aufgrund staatlichen Zwangs tierschutzwidrig halten. Dabei hat der Amtstierarzt Auslegungsspielraum und kann unabhängig von dem generell falschen Lösungsansatz „Einstallung artgerechter gehaltener Tiere zum Schutz der tierunwürdigen Massentierhaltung“ nach seinem Fachwissen Ausnahmen zulassen.
Hier fiel der Amtstierarzt aus dem Kyffhäuserkreis (Ihr Wahlkreis)besonders negativ auf. Auf die Bitte der Geflügelzüchter, die generelle Stallpflicht zu überdenken, äußerte er: „Wir sind nicht da um zu denken. Es gibt Fakten und Gesetze.“ Die betroffenen Züchter aus Ihrem Wahlkreis fühlen sich entrechtet und allein gelassen!
Die Aussage des Amtstierarztes widersprich jedem gesunden Menschenverstand und zerstört den Glaube in die Politik, denn der Amtstierarzt soll durchaus denken und dabei die Fakten und Gesetze zum Wohle des Tierschutzes auslegen und nicht dagegen. Können Sie den Züchtern helfen und etwas unternehmen, damit der Amtstierarzt anfängt zu denken und seinen gesetzlicherseits zugestandenen Spielraum zum Wohle der artgerechten Tierhaltung nutzt? Bitte erklären Sie sich als MdB nicht für nicht zuständig, sondern nutzen Sie im Interesse Ihrer Wähler Ihre persönlichen Kontakte zur Kreispolitik!
Beste Grüße
Michael v. Lüttwitz
Sehr geehrter Herr Lüttwitz,
in meiner Eigenschaft als Vorsitzende des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag habe ich die von Geflügelzüchtern eingereichte Petition gegen eine generelle Stallpflicht im Kyffhäuserkreis unterstützt und mehrere Gespräche mit den Betroffenen in meinem Wahlkreis geführt. Entsprechend dem demokratischen Modell finden auch im Petitionsausschuss nur die Mehrheitsentscheidungen Anerkennung. Sie müssten sich mit Ihrer Kritik auch und vorrangig an die Mehrheitsfraktionen und deren Abgeordnete wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann