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Frage von Christian M. •

Frage an Kersten Steinke von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Naumann,

könnten Sie mir sagen, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis eine Petition durch den Ausschuss bearbeitet wurde und das endgültige Ergebnis dem Absender mitgeteilt wird?

Mit freundlichen Grüssen
Christian Mann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Mann,

diese Frage erreicht mich sehr häufig von vielen Petenten. Allerdings ist sie nicht einfach mit einer Zahl für einen bestimmten Zeitraum zu beantworten. Z.B. können einfache Anfragen oder Petitionen zu sachgleichen Themen, die bereits den Petitionsausschuss und das Parlament durchlaufen haben und abgeschlossen wurden, innerhalb weniger Tage durch den Petitionsausschussdienst beantwortet und beschieden werden. Das normale Verfahren sieht vor, dass der Petent zu einer eingereichten Petition innerhalb von 10 Tagen einen Eingangsbescheid erhält. Dazu wird durch den Petitionsausschussdienst dann die entsprechende Bundesbehörde um Stellungnahme gebeten. Hierfür hat die betreffende Bundesbehörde eine Frist von bis zu 8 Wochen Zeit zur Beantwortung. Gibt sich der Petent mit der Antwort zufrieden und legt kein Widerspruch ein, dann kann über ein solches Verfahren die Petition innerhalb einiger Wochen abgeschlossen werden.

Legt der Petent Widerspruch ein, erarbeitet der Petitionsausschussdienst eine Beschlussempfehlung und ein Berichterstatterverfahren wird eröffnet. Die Berichterstatter – jeweils ein Abgeordneter von der Koalition und der Opposition – erhalten nacheinander die Petitionsakte, um ein Votum zu finden. Üblich sind hier Fristen von ca. 3 Wochen je Berichterstatter. Erst dann geht die Petition mit den Voten in den Petitionsausschuss wird von allen Ausschussmitgliedern votiert und geht danach schließlich als Drucksache in das Parlament und wird hier ebenfalls von allen Fraktionen abgestimmt.

Das gesamte Verfahren bis zum Endbescheid kann durchaus ein halbes bis zu einem Jahr dauern. Bei komplizierten Fällen mit mehreren Stellungnahmen von verschiedenen Behörden, bei mehrwöchigen Sitzungspausen (Sommerloch oder Wahlen) oder bei Überweisung von Petitionen zu Gesetzesänderungen in andere Fachausschüsse, bei anhängigen Gerichtsverfahren oder der Petent selbst schickt nach und nach Unterlagen bei veränderten Konstellationen, kann sich das Prozedere entsprechend verzögern.

Falls sie selbst Petent sind und eine Frage zu Ihrem speziellen Einzelfall haben, können Sie mich gern anrufen oder mailen.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Naumann