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Kersten Steinke
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Frage von Claudia B. •

Frage an Kersten Steinke von Claudia B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Naumann,

seit dem 1. März 2007 ist die „Feinstaub-Verordnung“ in Kraft. Dies hat zur Folge, dass ältere Wagen ohne geregelten Katalysator in Umweltzonen nicht mehr gefahren werden dürfen.
Ich besitze einen Volvo P164 (Baujahr 1969 mit Benzin-Motor). Von diesem Fahrzeug wurden lediglich 153.179 Fahrzeuge hergestellt. Der Wagen ist wg. seines guten und originalgetreuen Zustandes und seines Alters als Oldtimer zugelassen (H-Kennzeichen).

Ich bin daher persönlich betroffen, da ich ein historisches Kraftfahrzeug besitze und in Innenstadtnähe von Hannover wohne. Eine Nachrüstung des Wagens mit einem Katalysator ist leider nicht möglich. Der Einbau einer Autogasanlage ist verboten, da dadurch die Originalität des Fahrzeuges nicht mehr gegeben ist und führt zu einer negativen Begutachtung und ist damit nicht H-Kennzeichen fähig.

Ich bin kein „Schrauber“, daher lasse ich den Wagen mit viel Aufwand und Geld pflegen = Investitionen in die Wirtschaft. Im Alltag fahre ich mit dem ÖPNV = Schonung der Umwelt. So kommen pro Jahr nur ca. 2000 - 3000 km Fahrkilometer zusammen. Trotzdem würde eine Sperrung für mich quasi eine Zwangs-Stilllegung bedeuten. Die Zuteilung des H-Kennzeichens und die Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut würden dadurch ad absurdum geführt. Es wäre zu vergleichen mit einem denkmalgeschützten Altbau, der nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird.

Grundsätzlich bin ich für Maßnahmen, die der Umwelt/dem Klimaschutz zugute kommen. Wie beschrieben, habe ich jedoch keine Möglichkeiten meinen Wagen umzurüsten.

Wie ist Ihre persönliche Meinung und wie sehen Sie die Chancen, dass derartige Fahrzeuge künftig mit einer bundesweiten Ausnahmeregelung rechnen können?

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Brandwein

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Brandwein,

mit den neuen Regelungen zur Autozulassung ab März 2007 reicht für Oldtimer eine Hauptuntersuchung aus, um ein rotes Kennzeichen mit der Ziffer 07 zu erhalten. Es ermöglicht jetzt auch Fahrzeugen, die über 30 (bisher 20) Jahre alt sind, die Teilnahme an Oldtimerfahrten einschließlich An- und Abreise sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Das Fahren in Umweltzonen ist für H-Mobile nicht vorgesehen bzw. wird in speziellen Fällen keine Umweltplakette erteilt. Um dies zu umgehen, gibt der test 4/2007 (S. 6) den Tipp, möglicherweise auf das H-Kennzeichen zu verzichten, um bei der KfZ-Zulassung in eine Emmissionsschlüsselnummer zugeteilt zu werden und eine Plakette zu erhalten. Für nähere Einzelheiten wenden Sie sich an einen Fahrzeuggutachter oder unsere verkehrspolitische Sprecherin Frau Dorothee Menzner ( dorothee.menzner@bundestag.de ). Es bleibt Ihnen unbenommen, eine Petition zur Handhabung der Feinstaub-Ordnung an den Bundestag zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann