Frage an Kersten Steinke von Uwe S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Steinke,
vor wenigen Tagen, habe ich Widerspruch gegen den Bescheid auf meine Petition eingelegt.
In der telephonischen Anfrage erhielt ich die Antwort, daß der selbe Mitarbeiter mein Anliegen bearbeiten wird.
Meine Frage: Ist es sinnvoll die Beantwortung dem selben Mitarbeiter zu übertragen? Was spricht dagegen, einen anderen Mitarbeiter mit der Beantwortung zu betrauen? - Ich möchte keine Rechtsauskunft, daß er verpflichtet ist sachgerecht zu antworten, sondern der Kern der Frage ist, die Plausibilität. Es könnte ja sein, besagter Mitarbeiter müßte seine Meinung berichtigen, .... und wer gibt schon gerne Fehler zu. Auch hätte es Vorteile für den Petitionsausschuss; durch das 4-Augen Prinzip ist das Handeln transparenter und offener.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Schmitz Leipzig, den 27.Juni 2016
Sehr geehrter Herr Schmitz,
da Sie in Kürze einen Endbescheid mit einer Begründung des Petitionsausschusses erhalten, ist Ihre Frage hinfällig. Ein Widerspruch zu einer durch Berichterstatterverfahren (mit Abgeordneten der Koalition und der Opposition) abgeschlossenen Petition ist lt. Verfahrensrichtlinien nicht möglich. Sie können erst in der nächsten Wahlperiode zum gleichen Thema wieder eine Petition einreichen. Die Verfahrensweise des Sachbearbeiters ist richtig. Darüber hinaus möchte ich Sie informieren, dass nicht die Sachbearbeiter sondern die Abgeordneten letztendlich die Entscheidungen treffen. Es tut mir leid, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke