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Kersten Steinke
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Frage von Stefan M. •

Frage an Kersten Steinke von Stefan M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steinke,

meine Petition zur Abschaffunng der Mindestbeiträge für kleine
Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2016
unbearbeitet abgeschlossen.

Für Ihre Antwort auf meine Email zu diesem Thema möchte ich mich bedanken.

Meine Frage :

Wie soll ein Bürger reagieren, wenn seine Petition keinen Erfolg hat und die Abweisungsbegründung nachweisliche rechtliche Fehler enthält, da sie keinerlei Bezug zur AKTUELLEN RECHTSLAGE ab 2007 (verfassungswidriger Versicherungszwang) herstellt ?

Die aktuelle Rechtslage wird in der Begründung der Petitionsablehnung schlicht & einfach ignoriert und es werden ausschließlich ALTE & UNPASSENDE höchstrichterliche Urteile vor 2007 zitiert ! Es gibt KEIN einziges Höchsturteil, welches das von mir genannte Problem ( Kopplung von Zwangsversicherung ab 2007 mit einem KV-Mindestbeitrag bis zu 100% )behandelt ! Also kann sich die Bundesregierung auch auf kein zu meinem Fall passendes Höchsturteil berufen ! Sie tut es aber trotzdem. Wie kann das sein ?

Bitte beantworten Sie meine Frage, die ich nun schon zum x-ten Male wiederhole.

Danke.

Gruß
Stefan Meyer

PS: Das abweichende Votum Ihrer Partei "Die Linke" habe ich wohlwollend zur Kenntnis genommen.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Meyer,

Ihre Petition wurde wie alle anderen Petitionen nach den Verfahrensrichtlinien des Petitionsausschusses (siehe unter www.bundestag.de button Petitionen) bearbeitet, durch die entsprechende Bundesbehörde auf die aktuelle Rechtslage geprüft und beantwortet. Diese Prüfung behält in der Regel für die gesamte Wahlperiode für alle sachgleichen Petitionen ihre Aktualität. Die Mehrheit des Petitionsausschusses und des Bundestages hat sich gegen eine Änderung der Rechtslage ausgesprochen. Sie haben wie alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bei den Bundestagsabgeordneten – insbesondere der Regierungskoalition - in Ihrem Wahlkreis vorzusprechen oder sich an die Medien zu wenden. Sie können natürlich auch eine weitere privatjuristische Prüfung vornehmen lassen. Es tut mir leid, dass der Bundestag nicht in Ihrem Sinne tätig werden konnte. Erst in der nächsten Wahlperiode besteht die Möglichkeit, eine Petition mit gleichem Thema prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke