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Kersten Steinke
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Frage von Eva-Maria und Hans D. •

Frage an Kersten Steinke von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steinke,

am 11.06.2015 hatten Sie als Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in Ihrem Tätigkeitsbericht vor dem Plenum erklärt, dass für die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichten Petitionen folgende Standards gelten:
"Die Petition wird offiziell entgegengenommen und der Eingang bestätigt."
"Eine sorgfältige Bearbeitung ist beim Petitionsausschuss des Bundestages garantiert."

Auf die Einhaltung dieser Standards warten wir noch heute. Weder wurde der Eingang unserer am 21.11.2011 eingereichten Petition bestätigt, noch gab es "eine sorgfältige Bearbeitung". Statt unserer Petition wurde unser nie als Petition deklarierte Offene Brief an den Bundestagspräsidenten, Herrn Prof. Dr. Lammert, beschieden. In unserer Petition hatten wir uns, wie Sie wissen, über die Untätigkeit des Bundesjustizministeriums beschwert, da dieses strafbaren Handlungen eines ihm nachgeordneten Bundesamtes nicht nachgeht.
Den Beweis haben wir auf unserer Homepage unter "aktuelles" und der Überschrift "Die Lüge" am 02.07.2015 ( http://www.hansdietrich.de/index.php?id=news#20150702 ) nochmals dokumentiert.

Unsere mehrfachen Nachfragen nach einer rechtsstaatlich haltbaren Bearbeitung haben Sie bisher nicht beantwortet. Auch nicht in Ihrer E-Mail vom 07.05.2015. Als Vorsitzende des Petitionsausschusses sind Sie für den korrekten, formellen Ablauf verantwortlich. Das hat nichts mit den Mehrheitsverhältnissen im Ausschuss zu tun. Wenn dem nicht nachgegangen wird, muss jeder, der eine Petition einbringt, damit rechnen, vom Petitionsausschuss veralbert zu werden - so wie wir es erleben.

Deshalb nochmals unsere Frage:
Wann können wir endlich mit einer rechtsstaatlich haltbaren, korrekten Bearbeitung unserer am 21.11.2011 eingebrachten Petition rechnen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Eva-Maria und Hans Dietrich

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Familie Dietrich,
Ihre Petitionen sind seit 2009 bereits mehrmals geprüft worden. Das Plenum des Deutschen Bundestages hat sich in den Jahren 2010, 2011 und 2012 mit dem Anliegen befasst. Dazu sind Beschlüsse ergangen, die Sie erhalten haben. Insgesamt haben Sie ca. 20 Schreiben des Petitionsausschusses oder seines Ausschussdienstes erhalten.
Die von Ihnen erwähnte Zuschrift vom November 2011 ist tatsächlich nicht beantwortet worden, da das Plenum des Deutschen Bundestags sich kurz vorher mit der Petition befasst hatte und in Ihrer Zuschrift nichts vorgetragen wurde, was zu einer anderen Beurteilung geführt hätte. Weitere Auskünfte sind im Rahmen einer "öffentlichen" Beantwortung aus Gründen des Schutzes der persönlichen Daten der Petenten nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke