Frage an Kersten Steinke von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Steinke,
als Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages sind Sie hoffentlich die richtige Ansprechpartnerin.
Aktuell habe ich eine Petition zum Thema Widerstandsrecht (38490 - Schutz der Verfassung) im Bundestag eingereicht. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, dass meine Petition nicht im öffentlichen Interesse ist.
Ein Freund von mir hat eine Petition zum Thema Volksentscheid eingereicht. Ihm hat der Petitionsausschuss mitgeteilt, dass zu diesem Thema seit 2006 eine Petition in Bearbeitung ist. Mit der Petition Nr. 24 von Björn Fay eingereicht.
Nun meine Fragen:
• Warum benötigt der Petitionsausschuss über 7,5 Jahre, um eine Petition zu bearbeiten?
• Gibt es Fristen, in denen Petitionen bearbeitet werden müssen?
• Ist der Petitionsausschuss überfordert?
• Ist die Zusammensetzung im Petitionsausschuss falsch gewählt?
• Warum wird die Petition 24 von Januar 2006 nicht endlich zu einem Gesetz gemacht, bzw. überhaupt bearbeitet?
• Warum ist der Schutz der Verfassung nicht im öffentlichen Interesse?
• Wie lange kann es dauern, bis es eine Entscheidung zu meiner Petition 38490 geben wird?
• Können unliebsame Petitionen – zu denen anscheinend auch der Volksentscheid gehört – durch den Petitionsausschuss mittels Nichtbearbeitung blockiert werden?
• Können Sie sich vorstellen, dass uns Bürgern das Vertrauen verloren geht, wenn eine Petition fast 8 Jahre unbearbeitet bleibt?
Gehen Sie bitte davon aus, dass Petitionen nicht zum Jux eingereicht werden. Insbesondere dann nicht, wenn sie das Ziel haben sollen das Grundgesetz umzusetzen. Dazu zähle ich Volksentscheide und ein Widerstandsrecht, welche beide in Artikel 20 fest verankert sind. Eine Nichtbearbeitung durch den Bundestag stufe ich als Handeln gegen das Grundgesetz ein, da es zu diesen Themen eigentlich seit 1945 Gesetze geben müsste.
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
der Petitionsausschuss setzt sich analog dem Bundestag aus den gewählten Volksvertretern zusammen. Auch Ihre Stimme entscheidet mit, welche Fraktionen die Mehrheit im Petitionsausschuss stellen und welche Fraktionen in der Opposition sind. Die Zusammensetzung des Petitionsausschusses kann also nicht „falsch gewählt“ sein.
Der Petitionsausschuss ist weder überfordert noch gibt es Fristen für die Bearbeitung von Petitionen. Letztendlich bestimmen die in einem Petitionsverfahren Bericht-erstattenden Abgeordneten über die Fristen. Da Sie sich mit dem Thema „Volksentscheid“ schon länger befassen, dann wissen Sie auch um den Konflikt zwischen den beiden noch koalierenden Fraktionen. Da hier noch keine Einigung gefunden wurde, leidet auch der Abschluss der benannten Petition darunter. Leider habe ich hierauf keinen Einfluss. Es ist allerdings eine absolute Ausnahme, dass eine Petition über so viele Jahre nicht zum Abschluss kommt. Im Übrigen liegen mit einer einzigen fraktionellen Ausnahme Vorstellungen, Anträge und Gesetzentwürfe zum Thema direkte Demokratie / Volksentscheid im Parlament vor. Diese Arbeit erfolgt jedoch unabhängig vom Petitionsausschuss und müßte auch in der nächsten Wahlperiode durch die Bürgerinnen und Bürger in den Wahlkreisbüros der Bundestagsabgeordneten vor Ort eingefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke