Frage an Kersten Steinke von Dieter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Steinke,
lt. Petitionsbroschüre des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages aus dem Jahr 2010 sollen Petitionen auch ein Mittel für Bürger sein, Hilfe (auch schnelle und unbürokratische Hilfe) zu erhalten, wenn andere Mittel und Wege keinen Erfolg zeigten.
Wie kann es dann sein, das Petitionen von Bürgern über Jahre (teilweise bis aus dem Jahre 2006) - https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2005/_11/_03/Petition_24.nc.html - in der parlamentarischen Prüfung verschwinden? Bei einer derart langen Verfahrensdauer kann es doch im Extremfall dazu führen, dass der Petent den Abschluß seines Petitonsbegehrens gar nicht mehr erlebt.
Ist das das demokratische Verständnis, des Petitionsausschusses und der verantwortlichen Parlamentarier des Bundestages?
Auf eine baldige Antwort hofft
mit freundlichen Grüßen
Dieter Rauter
Sehr geehrter Herr Rauter,
vielen Dank für das aufmerksame Verfolgen eines langwierigen
Entscheidungsprozesses in einer sehr wichtigen Frage zur direkten
Demokratie. Die von Ihnen benannte öffentliche Petition ist nicht
„verschwunden“ - im Gegenteil - sie steht immer wieder zur Debatte,
insbesondere in den Fraktionen. Es stimmt, sie ist als eine der wenigen
Ausnahmen seit nun fast zwei Wahlperioden in der parlamentarischen
Prüfung des Petitionsausschusses.
Um es noch mal zu verdeutlichen: Mit der Petition wird auf Bundesebene
die Einführung von Volksentscheiden bzw. Volksabstimmungen zu
politischen Fragen von herausragender Bedeutung gefordert.
Im Prinzip - und das haben Sie bestimmt auch über die Medien bzw. über
die eingebrachten parlamentarischen Initiativen dazu - entnehmen können,
sind sich alle Fraktionen bis auf eine Ausnahme einig und würden der
Petition sofort zustimmen. Aber der große Koalitionspartner, deren
Vertreter Sie vielleicht dazu direkt in Ihrem Wahlkreis ansprechen
können und sollten, findet keinen Zugang zu diesen Möglichkeiten der
direkt-demokratischen Politikformen.
Als Vorsitzende kann ich den Mehrheitswillen des Petitionsausschusses
nicht in Frage stellen, der Ball liegt bei der CDU/CSU.
Als Linke kann ich auf unsere Anträge verweisen.
http://www.linksfraktion.de/suche/?q=volksentscheid&x=0&y=0&t=2%2C3%2C4%2C5%2C6%2C7&m=&j=&l=&a=
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke
MdB DIE LINKE.