Frage an Kersten Steinke von Ines Eck Kunstlandschaft - Förderverein für Kunst, Kultur und G. bezüglich Innere Sicherheit
http://www.kunstlandschaft-spandau.de/rechtssicherheit.htm
Ich bin laut Einstweiliger Verfügung des Landgerichtes Berlin mit 120 000 Euro Strafe oder 6 Monaten Knast bedroht, falls ich das Dudenwort Traumfabrik noch einmal in der integrativen Jugendarbeit verwende, ich arbeitete zum Zeitpunkt i.A. eines gemeinnützigen Vereins, hatte das Wort dudengemäß und redaktionell verwendet, sogar vorsichtshalber fristgerecht durch Traumwerkstatt ersetzt.
Alle Fachrechtsanwälte, die wir konsultierten, sagten, dass in Deutschland im Medienbereich keine Rechtssicherheit herrsche und dass wir resignieren müssen, falls wir nicht noch mehr finanziellen Schaden riskieren können, die Einstweilige Verfügung sei der Beweis. Ich wurde mit Pfändung bedroht, wir mussten Geld an Rechtsanwälte und Gericht zahlen. Wir wurden gleichzeitig von Rechtsanwälten und dem Pressesprecher des Patentamtes gebeten, Politiker zu bitten , Rechtssicherheit im Medienbereich zu schaffen.
Die rechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte und Gerichte sind laut Recherchestand ok, aber sie wurden weder von Rechtsanwälten noch Gericht eingehalten. Wir gaben Zeit und Kraft hin, wenigstens eine kostenfreie Beschwerde- und Kontrollinstanz für alle Bürger installieren zu helfen. Aber - Öffentliche Petitionen wurden nicht veröffentlicht, privatisierte Petitionen blieben ohne Problemlösungsangebot. Vordruckantworten trugen Ihre Unterschrift.
1. Warum recherchierte der Petitionsausschuss kein Problemlösungsangebot, obwohl Bürger durch die Arbeitsweise von Behörden zu Schaden kamen/kommen?
2. Was können wir sonst tun, Rechtssicherheit in Deutschland schaffen zu helfen?
Sehr geehrte Frau Eck,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben sich bisher mit 86 Petitionen an den Petitionsausschuss gewandt, darunter 51 Eingaben in den letzten 3 Jahren. Nach meinen Recherchen sind die Petitionsverfahren nicht zu beanstanden. Sie wurden in den bisher abgeschlossenen Fällen im Ausschuss behandelt. Dazu haben Sie Zwischenmitteilungen und Endbescheide erhalten, die von der Mehrheit des Ausschusses und des Bundestages getragen wurden. Dem Bundestag ist die Rechtslage im Medienbereich bekannt. Die Fraktionen können dazu parlamentarisch aktiv werden.
Der Petitionsausschuss selbst kann keine neuen rechtlichen Lösungen anbieten, sondern nur Petitionen an die entsprechenden Behörden und/oder Fraktionen überweisen.
Wenn Sie einen Widerspruch zu einer bestimmten Petition einlegen wollen, dann wenden Sie sich bitte mit der entsprechenden dazugehörigen Petitionsnummer an den Petitionsausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke